Bei der Ermittlung des pauschalierten Nettoausfallentgelts bezieht man sich ja immer auf den Leistungssatz 1 ( egal ob mit oder ohne Kind) und dem rechnerischen Leistungssatz laut Spalte Lohnsteuerklasse I/IV egal welche Steuerklasse der Arbeitnehmer hat. In meinem Fall kommt es allerdings zu einem erheblich hohem Nettoausfall für den Arbeitnehmer, da er ein sehr hohes Bruttoentgelt und sonst Steuerklasse 3 hat.
Ist das so richtig oder bezieht man sich auch bei der Ermittlung des pauschalierten Nettoentgelts auf die jeweilige Steuerklasse in der KUG Tabelle? Bespiel Brutto 4.100,00 -
Wir arbeiten grundsätzlich mit der LVO-Tabelle. In Ihrem Fall würde ich mir der LVO-Tabelle abgleichen.
Aber ich unterscheide in der KUG bzw. LVO Tabelle schon nach der Steuerklasse des jeweiligen Mitarbeiter.
Also ich kontrolliere auch jede Quarantäne Abrechnung gegen und schaue in der Spalte der Steuerklasse. Die Differenz der Leistungssätze sind gleich (60/67%)