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Ermittlung pauschaliertes Netto - Quarantäne

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letzte Antwort am 10.02.2022 10:25:41 von AnniT2020
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SST1
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Bei der Ermittlung des pauschalierten Nettoausfallentgelts bezieht man sich ja immer auf den Leistungssatz 1 ( egal ob mit oder ohne Kind) und dem rechnerischen Leistungssatz laut Spalte Lohnsteuerklasse I/IV egal welche Steuerklasse der Arbeitnehmer hat. In meinem Fall kommt es allerdings zu einem erheblich hohem Nettoausfall für den Arbeitnehmer, da er ein sehr hohes Bruttoentgelt und sonst Steuerklasse 3 hat.

 

Ist das so richtig oder bezieht man sich auch bei der Ermittlung des pauschalierten Nettoentgelts auf die jeweilige Steuerklasse in der KUG Tabelle? Bespiel Brutto 4.100,00 -

 

LF
Fortgeschrittener
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Wir arbeiten grundsätzlich mit der LVO-Tabelle. In Ihrem Fall würde ich mir der LVO-Tabelle abgleichen.

SST1
Beginner
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Aber ich unterscheide in der KUG bzw. LVO Tabelle schon nach der Steuerklasse des jeweiligen Mitarbeiter.

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AnniT2020
Einsteiger
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Also ich kontrolliere auch jede Quarantäne Abrechnung gegen und schaue in der Spalte der Steuerklasse. Die Differenz der Leistungssätze sind gleich (60/67%)

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letzte Antwort am 10.02.2022 10:25:41 von AnniT2020
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