Hallo Zusammen,
bei der Durchsicht des Dok. 5303311 der PDF zum Punkt 3.2.2 und ist mir etwas unklar. In dem Beispiel wird mit dem auf die Beitragsbemessungsgrenze reduzierten Entgelt (Euro 4.687,50) in die KUG Tabelle gegangen. Das kann doch nicht richtig sein? Hieraus ergibt sich in dem Beispiel, meine ich, ein falsches Kurzarbeitergeld.
Liege ich da richtig?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie haben Recht.
Es ist die Beitragsbemessungsgrenze RV heranzuziehen und diese liegt selbstverständlich bei 6.900 Euro (2020).
Das Berechnungsschema wird schnellstmöglich angepasst.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG