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Ermittlung Midijob

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letzte Antwort am 07.02.2023 08:13:13 von greese
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Trommler
Beginner
Offline Online
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327 Mal angesehen

Hallo zusammen,


ich habe eine Frage bezüglich der Midijob-Grenze. Diese liegt seit 2023 bei 2.000€ monatlich, zu berücksichtigen sind dabei auch Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld). Werden Entgeltumwandlungen (betriebliche Altersvorsorge) dabei auch berücksichtigt? Diese vermindern ja das SV-Brutto. Oder wird hierbei nur das Gesamtbrutto betrachtet?

Ich habe nämlich die Meldung „Das Arbeitsentgelt liegt innerhalb der Gleitzone. Bitte prüfen Sie, ob die Midijobregelung anzuwenden ist.“ von Lodas erhalten bei der Probeabrechnung 01/2023. Das Gesamt-Brutto betrug dabei 2.069,44 und das SV-Brutto 1.973,79€. 

 

Vielen Dank im Voraus!

greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
263 Mal angesehen

Hallo,

 

Beiträge zur bAV im Rahmen der Entgeltumwandlung zählen nicht zum Arbeitseinkommen.

 

Wurde hier schon mal besprochen:

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/%C3%9Cbergangsbereich-und-BAV/td-p/88433

 

Grüße Greese

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letzte Antwort am 07.02.2023 08:13:13 von greese
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