Hallo zusammen,
hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Arbeitstag,
wenn er während der Arbeitszeit einen Herzinfarkt erleidet?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet ihm einen vollen Tag zu bezahlen?
@andi1989 Da würde ich den Mandanten oder sich selber mal an die Nase fassen lassen. Dem Kollegen alles Gute wünschen und den Tag schlicht abrechnen.
Da könnte es selbst die mir verhassteste Person sein.
So eine Frage ist zwar rechtlich richtig ggf. auch notwendig.
Meine Meinung zu der moralischen Komponente tue ich jetzt besser nicht kund.
Meinem Verständnis nach handelt es sich ohnehin um einen sogenannten Bruchtag.
Wann genau die gesetzliche Anspruchsdauer auf Entgeltfortzahlung beginnt, ist davon abhängig, ob der Arbeitnehmer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet hat oder bereits vor dem Arbeitsbeginn erkrankt ist und daher die Arbeit an diesem Tag nicht aufgenommen hat.
Hat der Arbeitnehmer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet, bleibt der angebrochene Arbeitstag bei der Berechnung der Sechs-Wochen-Frist unberücksichtigt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt daher erst am nächsten Tag. Der Arbeitnehmer bekommt somit für die verbleibende Zeit des Arbeitstags, in dessen Verlauf er erkrankt ist, noch das volle Arbeitsentgelt ausgezahlt (= keine Entgeltfortzahlung) und anschließend bis zur Dauer von sechs Wochen sein Arbeitsentgelt fortgezahlt.
Die Anspruchsdauer endet mit Ablauf der Arbeitsunfähigkeit, spätestens nach 42 Kalendertagen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit über den 42. Kalendertag hinaus andauern, zahlt die Krankenkasse von diesem Zeitpunkt an Krankengeld.
@Jasmina25 Das ist jetzt die gesuchte "juristische" Antwort.
Komisch, dass die ausnahmsweise mal mit dem gesunden und moralisch richtigem Menschenverstand deckungsgleich ist. 🤗 Oder eher traurig, dass ich mittlerweile so denke.🤔