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Erhöhung des Regelbeitrages zur Pensionskasse ab 2018

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letzte Antwort am 25.01.2018 10:21:37 von
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Offline Online
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358 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ab 2018 kann durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz der Betrag bis auf 8% vom der BBG (max. 520,00 €/Monat) erhöht werden.

Dabei bleibt weiterhin nur der max. Betrag von 260,00 €/Monat SV-frei.

Wir haben einen MA, der bis zu der Grenze erhöht.

Leider kann ich im Lodas nur den Gesamtbetrag eingeben, kann aber bei der Abrechnung nicht erkennen, ob auch die SV- und Steuer richtig eingestellt sind.

Steuerfrei sind insgesamt 520,00 € - SV-frei sind 260,00 €

Der MA liegt bereits über der BBG, so dass ich aus der Abrechnung selber nichts erkennen kann.

Hat schon jemand in der Januar-Abrechnung eine Erfahrung gemacht, wo noch zusätzliche Einstellungen gemacht werden müssen oder woran man erkennt, dass die Neuregelung umgesetzt ist im Programm?

Ich hoffe, ich habe mich nicht so kompliziert ausgedrückt und es kann mir jemand helfen.

Danke schon mal

n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

ich versuche das auch schon rauszufinden.

Was ändert sich wo. Welche Konstellation sieht wie aus? usw.

Bei der Servicehotline geht auch schon wieder nix.

Die Dokumente sind ....

Vielleicht kann jemand helfen? Bin schon soweit gar nichts zu machen und es einfach laufen zu lassen.

Die Zeit rennt mir weg.

Grüße

Nico

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 3 von 6
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Moin,

wenn der MA bereits oberhalb der BBG verdient, ist die "Aufteilung" doch unerheblich. Die Steuer wird auf die kompletten 520 € nicht berechnet, SV-Beiträge fallen eh nicht mehr an, da oberhalb BBG.

M.E. kann das nur auf einer Abrechnung nachvollzogen werden, bei der der AN nicht oberhalb der BBG verdient.

Viele Grüße

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
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Nachricht 4 von 6
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Hallo,

vielen Dank für die Informationen.

Das stimmt so im Detail, dass es sich bei diesem Mitarbeiter nicht auswirkt.

Wir müssen es dann mal prüfen, wenn ein Mitarbeiter den Betrag erhöht, der in die SV-Pflicht hineinfällt.

Bis dahin gibt es dann sicher aktuellere Informationen.

Viele Grüße

Kerstin Koch

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community2018
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Guten Tag,

meines Erachtens erkennt man bei den SV-Pflicht-Unterschreitern die Darstellung auf der Abrechnung auch erst, wenn der Jahresbetrag aufgefüllt ist, bei o.g. Beträgen also erst nach Juni 2018  (520 x 6 Monate = 3.120 €) erst dann wird der übersteigende Betrag sv-pflichtig und steuerfrei ausgewiesen.

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Hallo noch einmal,

wir haben von Datev folgende Antwort auf unsere Frage erhalten:

"Grundsätzlich wird die betriebliche Altersvorsorge bis zur jährlichen Grenze automatisch steuer- und sv-frei abgerechnet. Wenn die monatlichen Grenzen angewendet werden sollen, ist dies nur über die manuelle bAV möglich. (Information Dokument 1071687 Info-Datenbank)"

Wir warten jetzt erst einmal ab, ob es weitere MA gibt, die den Betrag erhöhen und prüfen dann noch einmal die Abrechnung dahingehend.

Grüssle

Kerstin Koch

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letzte Antwort am 25.01.2018 10:21:37 von
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