Hallo,
mein Mandant hatte in 03-04/2020 sowie für 12/2020-02/2021 Kurzarbeit bereits abgerechnet. Jetzt muss ich ab 11/2021 wieder Kurzarbeit abrechnen.
Bei der Probeabrechnung bekomme ich folgende Meldung:
"Lfd. Nr. KUG: 0001 - Die aktuelle KUG-Abrechnung liegt außerhalb des erfassten Gewährungszeitraums. Es wird mit Leistungssatz 1 oder 2 gerechnet."
Die Gewährungszeiträume zu den einzelnen KUG-Abschnitten sind in den Stammdaten erfasst.
Meines Wissens nach haben die Mitarbeiter doch aber Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze sofern KUG erstmalig bis spätestens 03/2021 abgerechnet wurde. Dieses Kriterium ist ja erfüllt.
Handelt es sich hierbei nur um eine Fehlermeldung im Rahmen der Probeabrechnung? Und wird dann bei der endgültigen Abrechnung im RZ der erhöhte Leistungssatz berücksichtigt?
Sie müssen den Gewährungszeitraum zunächst in den Mand.-Stammd. überprüfen/erweitern. Lodas kenne ich nicht.
Hallo,
damit der erhöhte Leistungssatz richtig ermittelt werden kann, ist es wichtig, dass unter Mandantendaten I Kurzarbeit I Angaben zu Kug der Gewährungszeitraum für das Kurzarbeitergeld entsprechend hinterlegt wird.
In unserem Hilfe-Dokument: 1008704 Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in LODAS compact / classic / comfort unter Punkt 3.1.2 erhalten Sie ebenfalls Informationen zum Gewährungszeitraum für Kug.