Hallo,
ich habe leider das Problem, dass bei einer Betriebsübernahme nicht mehr der erhöhte Leistungssatz bei den Mitarbeitern abgerechnet wird, obwohl ich dies bei der Maske Kurzarbeit (sowohl auf Mandantenebene als auch auf Mitarbeiterebene) ausgewählt habe.
Muss ich evtl. einen anderen Zeitraum hinterlegen?
Der Betrieb wurde zum 01.11.2021 übernommen, der ursprüngliche Betrieb hatte mit seinen Mitarbeitern seit 03/2020 durchgehend Kurzarbeit. Daher wurden bei dem ursprünglichen Betrieb alle Mitarbeitern mit Leistungssatz 5/6 abgerechnet. Nach der Übernahme auf eine neuen Mandantennummer rechnet das Programm mit Leistungssatz 1/2 ab, obwohl die Berücksichtigung des erhöhten Leistungssatzes ausgewählt ist.
Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Nadine
Hallo Nadine,
die Berücksichtigung des erhöhten Leistungssatzes können Sie im Mandanten unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Kurzarbeit in der Gruppe „Angaben zum Leistungsantrag“ für alle Mitarbeiter hinterlegen.
Alternativ können Sie den erhöhten Leistungssatz auch auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit in der Liste „Berücksichtigung erhöhter Leistungssatz“ hinterlegen.
Erfassen Sie zusätzlich bei den betreffenden Mitarbeitern unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte „Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung“ für den Monat 11/2021 die Anzahl der bereits abgerechneten Bezugsmonate (0-22).
Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1008728 – Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dafür bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
Hallo Frau Preuß,
vielen Dank für die Info.
Ich konnte das Problem lösen!
Viele Grüße
Nadine Berndt