Hallo zusammen, ich habe nach Prüfung des VLL. Gehaltskonto festgestellt, dass im Lauf des Jahres das Gehalt eines Ma nicht korrekt ausgezahlt wurde. Unter anderem wurde die Epp auch nicht mit ausgezahlt, aber abgerechnet.
Nun die Frage, der MA ist mittlerweile ausgeschieden und für den Mandanten nicht mehr zu erreichen. Wie ist jetzt mit dieser VLL. umzugehen ? Danke im Voraus
Hallo,
leider können wir rechtlich nicht beurteilen, wie mit der verbliebenen Verbindlichkeit umzugehen ist.
Bitte wenden Sie sich an einen Experten für Arbeitsrecht.
Eventuell hat auch ein Mitglied in dieser Community noch einen Rat.