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Entstehungsprinzip Lohnsteuer

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letzte Antwort am 17.01.2023 10:25:27 von t_r_
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen, 

 

es wäre super, wenn mir wer helfen könnte.

Ich habe aktuell den Fall, wo eine Arbeitnehmerin zum 31.12.2022 ausgetreten ist und jetzt wurde mir mitgeteilt, sie hat noch Minusstunden

Wenn ich es nur mit NB in Vj mache, wird ja leider keine Lohnsteuer abgezogen. 

Deswegen wollte ich es jetzt mit dem Entstehungsprinzip machen.

Jetzt ist meine Frage, ich bekomme eine geänderte Lohnsteuerbescheinigung und was ist mit der Lohnsteueranmeldung, bekomme ich da auch eine Berichtigung für Dezember 2022 oder ist das trotzdem in der Lohnsteueranmeldung 01/2023 enthalten? Ich habe im Hilfe-Center nachgelesen, aber da stand nur das von der Lohnsteuerbescheinigung. 

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
209 Mal angesehen

Hallo,

 

 

ja, die Lohnsteuer wird in der LSt-Anmeldung Januar berücksichtigt.

 

Viele Grüße

T. Reich

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susanne1234
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
199 Mal angesehen

Super Danke für die schnelle Antwort. 

 

Ich würde die eine Arbeitnehmerin die LSt-Bescheinigung diese Woche senden, aber den Rest vom Lohn schließe ich erst nächste Woche ab und das ist dann außerhalb der 3 Wochen. Das ist dann trotzdem ok, oder?

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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
195 Mal angesehen

Ja, Sie haben doch die Abrechnung für die Mitarbeiterin rechtzeitig erstellt.

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letzte Antwort am 17.01.2023 10:25:27 von t_r_
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