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Entgeltbescheinigung für Krankengeld mit Mehrarbeit

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letzte Antwort am 10.12.2020 09:31:11 von mkg
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mkg
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Guten Morgen,

 

ich habe gesucht, ob ich einen Tread dazu finde. Bisher leider nicht.

 

Folgendes Problem:

 

Ich habe ein Mitarbeiter, der regelmäßig mehr Stunden arbeitet. Er ist krank seit September und es wurde eine Entgeltbescheinigung angefordert. Diese habe ich übermittelt. Jetzt kam der Anruf der Krankenkasse, ob er regelmäßig mehr arbeitet und da dies so ist, muss ich eine Bescheinigung übermitteln mit 3-Monaten. 

 

Wie muss ich das erfassen, damit die Meldung erstellt wird? Hinbekommen habe ich es nur, wenn ich die Standardentlohnung auf sonstiges ändere, aber ist das wirklich richtig?

 

Danke für Eure Hilfe.

 

Viele Grüße

Mandy Klar-Gronwald

LF
Fortgeschrittener
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Ich vermute: beim AN, Bewegungsdaten/Monatsstammdaten Registerkarte Erstattung nach dem AAG

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mkg
Einsteiger
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Ich möchte ja nicht Erstattung nach dem AAG, AG hat keine U1, ich muss für Krankengeld die Entgeltbescheinigung erstellen.

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

wie rechnen Sie die Mehrarbeitsstunden ab. Also eigene Lohnart oder werden die Gesamtstunden über z. Bsp. Lohnart 1000 abgerechnet?

 

Viele Grüße

T. Reich

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mkg
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

über die Gesamtstunden Lohnart 1000.

 

VG Klar-Gronwald

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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

 

da liegt das Problem. Lohn und Gehalt erkennt die Überstunden nicht. Sie müssen die Überstunden z. Bsp. über die Lohnart 1100, gesondert erfassen.

 

In Ihrem Fall nun  rückwirkend und mit Nachberechnung. Erst dann kommt die korrigierte Entgeltbescheinigung.

 

Sie sollten zukünftig besser immer direkt zwischen "Normal-" und Mehr-Stunden trennen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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mkg
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

leider ist dies vom Arbeitgeber nicht gewünscht.

 

Also habe ich keine Möglichkeit, die Meldung elektronisch zu erstellen, richtig?

 

LG Klar-Gronwald

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t_r_
Allwissender
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Ich würde sagen, nein.

 

Allerdings - ich weiß, des Mandanten Wille ist sein Himmelreich - ist diese Vorgehensweise nicht korrekt. Neben dem nicht korrekten Ausweis auf der Gehaltsabrechnung, über den man mit Sicherheit vortrefflich streiten könnte, haben Sie Probleme bei Pfändungen. Überstunden sind nicht voll in die Pfändungsberechnung einzubeziehen.

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mkg
Einsteiger
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Ich weiß 🙂 Mandant hat das Problem zur Kenntnis genommen und  möchte es so belassen :).

 

Aber ich weiß erstmal Bescheid, wegen der Bescheinigung. 

 

Danke 

 

VG Klar-Gronwald

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letzte Antwort am 10.12.2020 09:31:11 von mkg
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