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Entgeltbescheinigung bei Erkrankung des Kindes

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letzte Antwort am 06.03.2019 10:13:21 von lohnetc
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denitsa
Einsteiger
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Hallo ,

ich brauch mal wieder eure Hilfe.

Heute erhaltete ich einen Brief von BARMER , dass die eine Entgeltbescheinigung bei Erkrankung des Kindes ab 25.04.2018 - 27.04.2018 fehlt. Der Krankschein fehlt bei uns für diesen Zeitraum, der MA ist nicht als Arbeitsunfähigkeit anmelden. Was soll ich jetzt machen ?

Ich arbeite mit DATEV LuG

Vielen Dank im Voraus

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björn
Experte
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Hallo Frau Barsakova,

hier würde ich mich an den Mandanten wenden und die Krankmeldung anfordern, damit Sie die Daten hinterlegen können oder den AG fragen, ob diese Tage von der Firma gezahlt wurden. Dann müssen Sie hierüber die Krankenkasse informieren.

Gruß

denitsa
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Herr Björn ,

Vielen Dank für die Antwort.

Das war fast 1 Jahr her und der MA kann nicht die Krankmeldung finden. Im Kalender steht , dass der MA angewesen war .   Ich kann nicht einen Entgeltbescheinigung wegen krankes des Kindes mit der monatliche Lohnabrechnung erstellen , außer kann ich nicht die Lohabrechnung korrigieren , weil das alles Nachberechnen wird.

Ich habe keine Ahnung was ich machen soll ... Einen Entgeltbescheinigung im Papierform an der KK zu senden, aber wir fehlen die Krankmeldung ... Ist das möglich ?

Gruß

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 5
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Dann würde ich der Krankenkasse mitteilen, dass dem Arbeitgeber keine Krankmeldung über die Erkrankung des Kindes vorliegt und lt. Kalender der Mitarbeiter anwesend war und deshalb der Lohn fortgezahlt wurde. Somit entfällt auch die Abgabe der Entgeltbescheinigung.

Gruß

lohnetc
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Fortzahlung bei Krankheit eines Kindes wird idR. vom Arbeitnehmer beantragt, sofern der Arbeitsvertrag/Tarifvertrag nicht die Entgeltfortzahlung durch den AG vorsieht.

Wenn die Krankenkasse die Entgeltbescheinigung jetzt anfordert, muss also dort bereits eine Bescheinigung vorliegen, die man Ihnen übersenden kann. Allerdings haben Sie seinerzeit scheinbar den üblichen Stundenlohn oder das Gehalt durchbezahlt, also entfällt das Krankengeld.

Die entsprechende Lohnabrechnung können Sie, zumindest rein rechtlich betrachtet, vermutlich ohnehin nicht mehr ändern. Ich habe irgendwie noch eine Drei(?)-Monatsfrist im Hinterkopf für Änderungen, die der Arbeitgeber zu verantworten hat.

Weiterhin viel Erfolg.

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letzte Antwort am 06.03.2019 10:13:21 von lohnetc
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