Erhält ein(e) MA bei zeitlich befristeter, vollständiger Erwerbsminderungsrente die Energiepreispauschale vom AG ausbezahlt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde sagen "Ja, wenn es das erste Beschäftigungsverhältnis ist". Arbeitnehmer ist Arbeitnehmer.
Handelt es sich um ein aktives Dienstverhältnis? Dann ja. Siehe Auszug aus der FAQ
Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine EPP. Wenn Seniorinnen und Senioren neben ihren Alterseinkünften noch in einem aktiven Dienstverhältnis oder als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind und aus einer dieser Tätigkeiten Einkünfte beziehen, dann erhalten sie die EPP. Entsprechendes gilt für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten.
Gegenfrage: wie kann ein vollständiger EU-Rentner einen AG haben? Wäre er damit dann nicht vollständig erwerbsunfähig?
Scherz beiseite: unserer Kenntnis nach gelten die Standard-Voraussetzungen wie z. B. erstes Dienstverhältnis, beschäftigt am 01.09.22 usw.
Und schon wieder eine Überschneidung, sorry an alle!
Egal. Doppelt hält bekanntlich besser. 😀
genauso sehe ich das auch 😉
Vielen Dank. Das klingt logisch.