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Energiepreis-Pauschale 300,00 Euro

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letzte Antwort am 08.09.2022 09:19:45 von Karin1
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Karin1
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich bin gerade am durchschauen, wer von den geringfügigen die Pauschale erhält. Ich bin mir nicht sicher, ob ich dies richtig verstanden habe.

 

Bekommen alle geringfügigen mit pausch. versteuertem Arbeitslohn die EPP?

 

Und die "anderen Geringfügigen" dann nur, wenn es die ERSTE (Haupt) Dienststelle ist?

 

Passt das so?

Oder wird grundsätzlich nur ausbezahlt bei 1. Dienstverhältnis??

 

Gruß

Karin

 

Regi
Einsteiger
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Hallo Karin,

 

wie in den FAQ's beschrieben.....

 

7. Wie erfährt der Arbeitgeber bei geringfügig Beschäftigten (Minijobber), dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt?

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt (vgl. VI. Nr. 8). In den Fällen einer geringfügigen Beschäftigung mit Pauschalbesteuerung nach § 40a Absatz 2 Einkommensteuergesetz darf der Arbeitgeber die EPP nur dann an seinen Arbeitnehmer auszahlen, wenn eine entsprechende Bestätigung des Arbeitnehmers vorliegt. Macht der Arbeitnehmer falsche Angaben, um die EPP trotz der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung mehrfach zu erhalten, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.

 

 

VG Regi

 

 

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Karin1
Einsteiger
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Vielen Dank! 

Hat mir weitergeholfen!

 

Karin

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letzte Antwort am 08.09.2022 09:19:45 von Karin1
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