Hallo,
bei einem Mandanten ist geplant, die Energiepauschale im Dezember auszuzahlen, da dieser Mandant zur jährliche Abgabe der LSt-Anmeldung verpflichtet ist. Nun zur Frage: Ein Mittarbeiter der zum 15.09. austritt, steht die E-Pauschale ebenfalls zu. Muss ich jetzt wegen diesem einem Mitarbeiter für alle die E-Pauschale schon im September auszahlen oder geht das auch anders?
MfG Ralf Hoffmann
Das Thema hat sich erledigt. Habe mir die Frage selbst beantwortet.
Danke!!
Ich habe zwar keine Ahnung von dem Thema, aber vielleicht gibt es andere Mitglieder, die dasselbe Problem haben. Sie können Ihre Antwort gerne teilen 🙂
@JonasThiel bei den Jahreszahlern spricht man von einer Kann-Auszahlung im Dezember. Daher wäre der Arbeitgeber nicht verpflichtete die 300 EUR im September oder überhaupt auszuzahlen. Der Arbeitgeber könnte die Angestellten auf die Einkommenssteuermeldung verweisen.
Gruß Nicole
.........bei den Jahreszahlern spricht man von einer Kann-Auszahlung im Dezember. Daher wäre der Arbeitgeber nicht verpflichtete die 300 EUR im September oder überhaupt auszuzahlen. Der Arbeitgeber könnte die Angestellten auf die Einkommenssteuermeldung verweisen.
Hallöchen,
unsere Mandantin möchte, die EP (nur 1 AN) unbedingt im Dezember auszahlen, trotz Hinweis auf die ESt.
Wir haben alles erfasst, nun ist die Frage bekommt sie die € 300,00 dann auch mit der jährlichen LSt- Anmeldung
gut geschrieben? Wie soll das funktionieren?
LG H.Hannemann
Wenn Sie jeweils nach Programm alles richtig hinterlegt haben, schauen Sie sich das Lohnjournal an, dort ist die Erstattung aufgeführt.
Danke, hat funktioniert.
Gern 🙂