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Energiepauschale

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letzte Antwort am 01.12.2022 11:03:45 von TN
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ralfhoffmann
Beginner
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Hallo,

 

bei einem Mandanten ist geplant, die Energiepauschale im Dezember auszuzahlen, da dieser Mandant zur jährliche Abgabe der LSt-Anmeldung verpflichtet ist. Nun zur Frage: Ein Mittarbeiter der zum 15.09. austritt, steht die E-Pauschale ebenfalls zu. Muss ich jetzt wegen diesem einem Mitarbeiter für alle die E-Pauschale schon im September auszahlen oder geht das auch anders?

 

MfG Ralf Hoffmann

ralfhoffmann
Beginner
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Nachricht 2 von 8
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Das Thema hat sich erledigt. Habe mir die Frage selbst beantwortet. 

 

Danke!!

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JonasThiel
Fortgeschrittener
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Ich habe zwar keine Ahnung von dem Thema, aber vielleicht gibt es andere Mitglieder, die dasselbe Problem haben. Sie können Ihre Antwort gerne teilen 🙂

Jonas Thiel
Nicole-
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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@JonasThiel bei den Jahreszahlern spricht man von einer Kann-Auszahlung im Dezember. Daher wäre der Arbeitgeber nicht verpflichtete die 300 EUR im September oder überhaupt auszuzahlen. Der Arbeitgeber könnte die Angestellten auf die Einkommenssteuermeldung verweisen.

 

Gruß Nicole

reibert
Einsteiger
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.........bei den Jahreszahlern spricht man von einer Kann-Auszahlung im Dezember. Daher wäre der Arbeitgeber nicht verpflichtete die 300 EUR im September oder überhaupt auszuzahlen. Der Arbeitgeber könnte die Angestellten auf die Einkommenssteuermeldung verweisen.

 

Hallöchen,

unsere Mandantin möchte, die EP (nur 1 AN) unbedingt im Dezember auszahlen, trotz Hinweis auf die ESt.

Wir haben alles erfasst, nun ist die Frage bekommt sie die € 300,00 dann auch mit der jährlichen LSt- Anmeldung

gut geschrieben? Wie soll das funktionieren?

 

LG H.Hannemann

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TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 8
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Wenn Sie jeweils nach Programm alles richtig hinterlegt haben, schauen Sie sich das Lohnjournal an, dort ist die Erstattung aufgeführt.

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reibert
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Danke, hat funktioniert.

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TN
Fachmann
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Nachricht 8 von 8
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Gern 🙂

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7
letzte Antwort am 01.12.2022 11:03:45 von TN
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