abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Energiepauschale

2
letzte Antwort am 07.09.2022 14:29:37 von MB2020
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
MB2020
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
379 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

 

die Abrechnung August 2022 der Mandantin (monatliche LStAnmeldung)  wurde vor der Installation der "EEP Version" erstellt. Klar scheint hier zu sein, dass für den Monat August zwingend eine Wiederholungsabrechnung komplett durchgeführt werden muss.

Nun ist es so, dass ich leider schon eine Vorwegabrechnung für den Monat September 2022 durchführen musste.

Ich erhalte nun ein Fehlerprotokoll, dass die Wiederabrechnung nicht möglich sei; eben weil bereits eine Vorwegabrechnung durchgeführt wurde.

Nun meine Frage: Gibt es noch eine andere Möglichkeit, die Wiederabrechnung komplett durchzuführen, ausser den Abrechnungsstand wieder auf den alten Monat setzen zu lassen?

 

Vielen Dank!

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
324 Mal angesehen

Moin,

 

die Funktion des Zurücksetzen des Abrechnungsstandes wurde vor ein paar Jahren abgeschafft.

 

Sie können die korrigierte LSt-Anmeldung also nur manuell über ELSTER oder das DATEV-Programm "DÜ-Formulare Lohnsteuer-Anmeldung" übermitteln.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
MB2020
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
274 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank für Ihre Unterstützung

 

Viele Grüße

MB

0 Kudos
2
letzte Antwort am 07.09.2022 14:29:37 von MB2020
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage