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Energiepauschale auch bei Ausgesteuerten Arbeitnehmern

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letzte Antwort am 07.08.2022 13:29:43 von Uwe_Lutz
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IC
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

wenn z.B. ein Arbeitnehmer seit 2021 ausgesteuert ist, ist dieser bei Datev als Anspruchsberechtigter für die Energiepauschale hinterlegt.

 

Ist es aber nicht so, das nur Arbeitnehmer die Lohnersatzleistungen wie KG oder Elterngeld bekommen die Energiepauschale über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
4241 Mal angesehen

Er hat in seiner Erstbeschäftigung kein aktives Einkommen in diesem Jahr?! Für mich entsteht daher kein Anspruch auf die EPP.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 3
4211 Mal angesehen

@IC  schrieb:

 

 

Ist es aber nicht so, das nur Arbeitnehmer die Lohnersatzleistungen wie KG oder Elterngeld bekommen die Energiepauschale über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.

 


Ja, die FAQ des BMF sagen zu der Anspruchsberechtigung:

 

Anspruchsberechtigt sind (...) Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen ([Saison‑]Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Transferkurzarbeitergeld etc.); siehe § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (nicht anspruchsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld I, weil kein Dienstverhältnis besteht).

Und das müsste dann m.E. auch für ausgesteuerte AN gelten.

 

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letzte Antwort am 07.08.2022 13:29:43 von Uwe_Lutz
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