Hallo Zusammen,
wenn z.B. ein Arbeitnehmer seit 2021 ausgesteuert ist, ist dieser bei Datev als Anspruchsberechtigter für die Energiepauschale hinterlegt.
Ist es aber nicht so, das nur Arbeitnehmer die Lohnersatzleistungen wie KG oder Elterngeld bekommen die Energiepauschale über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Er hat in seiner Erstbeschäftigung kein aktives Einkommen in diesem Jahr?! Für mich entsteht daher kein Anspruch auf die EPP.
@IC schrieb:
Ist es aber nicht so, das nur Arbeitnehmer die Lohnersatzleistungen wie KG oder Elterngeld bekommen die Energiepauschale über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.
Ja, die FAQ des BMF sagen zu der Anspruchsberechtigung:
Anspruchsberechtigt sind (...) Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen ([Saison‑]Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Transferkurzarbeitergeld etc.); siehe § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (nicht anspruchsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld I, weil kein Dienstverhältnis besteht).
Und das müsste dann m.E. auch für ausgesteuerte AN gelten.