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Ende Lohnabrechnung wegen Einstellung Geschäftsbetrieb

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letzte Antwort am 30.11.2017 08:37:19 von Katharina_Dietl
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karsi
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo Community,

ich rechne 2 Gesellschaften ab, die jetzt miteinander verschmolzen sind. Die Eintragungen im HReg sind erfolgt.

Ich habe die Mitarbeiter im Unternehmen alt zum 31.10. austreten und im neuen zum 01.11. eintreten lassen.

Gestern beim Jahreswechselseminar kam mir der Gedanke, dass der letzte Lohn vielleicht nicht ausreicht, um das Unternehmen ordnungsgemäß zu beenden. Die Lohnsteueranmeldungen sind monatlich vorzunehmen. Ist dennoch eine Nullmeldung bis Dezember erforderlich? Wie sieht es aus mit Abmeldung bei der BG zum Beispiel?

Gibt es eine Checkliste oder Verfahrensanweisung der ich folgen kann?

Ich arbeite mit LODAS

Vielen Dank vorab

KarSi

björn
Experte
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Nachricht 2 von 3
276 Mal angesehen

Guten Morgen KarSi,

die Abmeldungen und Anmeldungen haben Sie richtig ausgeführt. Da es sich hierbei um getrennte Firmen handelt.

Ich würde aber bei der alten Firma den Monat November und Dezember auch ganz normal abrechnen, da dann für die Lohnsteuer und die Krankenkassen 0-Meldungen erstellt werden und im Dezember dann die BG-Meldung ganz normal rausgehen kann.

Gruß

Björn

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
276 Mal angesehen

Hallo Karsi, hallo Community,

gerne möchte ich noch Informationen ergänzen.

@ Björn: vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Laut Ihrer Schilderung haben Sie die Mitarbeiter im alten Mandanten austreten lassen.

Damit Sie für diesen Mandanten einen Teillohnnachweis für die Unfallversicherung erhalten, schlüsseln Sie bitte im Bearbeitungsmonat 10/2017 unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften einen Sondertatbestand.

Weiterführende Informationen finden Sie auch im Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung -Beispiele und Lösungen für LODAS.

Bitte beachten Sie, dass der Sondertatbestand derzeit keine UV-Jahresmeldung für die Mitarbeiter auslöst. Sie können diese für den Zeitraum bis zum 31.10.2017 über sv.net übermitteln. Alternativ können Sie unter Mandantendaten | Adresse im Register Ansprechpartner den Haken zur Einstellung der Betriebstätigkeit setzen, um die UV-Jahresmeldung auszulösen.

Haben Sie den Oktober bereits abgerechnet, können Sie mit einer Wiederholungsabrechnung die entsprechenden Auswertungen erzeugen.

Bitte erkundigen Sie sich zudem, ob für den alten Mandanten noch monatliche Lohnsteueranmeldungen für die Monate November und Dezember übermittelt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, ist keine weitere Abrechnung nötig.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.11.2017 08:37:19 von Katharina_Dietl
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