Hallo an alle,
ich bin neu hier im Chat und habe eine Frage. Wir haben für unsere Mitarbeiter eine betriebliche Krankenzusatzversicherung abgeschlossen, die der AG alleine trägt und die wir monatlich mit der Gehaltabrechnung abrechnen. Nun ist ein MA von uns seit Ende Dezember aus dem Bezug Krankengeld gefallen. Dies habe ich in den Fehlzeiten mit Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug Arbeitslosengeld (er bezieht es Übergangsweise , bis er wieder arbeitsfähig ist) geschlüsselt. Der MA ist arbeitsrechtlich noch bei uns beschäftigt, wir haben ihm nicht gekündigt. Nun bekomme ich seit Januar keine Abrechnung für ihn mehr. Das heißt, auch die betriebliche ZV wird nicht mehr abgerechnet, wir bekommen den Beitrag aber von der Versicherungsgesellschaft weiterhin abgebucht. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich für diesen MA doch eine Abrechnung anstoßen kann?
Liebe Grüße aus Hessen
Hallo,
wie ist denn die bKV angelegt? Als Festbezug?
Hallo und guten Morgen, ja, es ist als Festbezug angelegt.
Hallo @ARoh,
Festbezüge wegen bei einer vollständigen Unterbrechung nicht mehr abgerechnet.
Falls die Bezüge trotz Unterbrechung abgerechnet werden sollen, können Sie diese über die Bewegungsdaten erfassen.
Vielen lieben Dank für die Antwort. Werde ich dann entsprechend einrichten.