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Elternzeit

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letzte Antwort am 07.09.2026 09:26:56 von NaJu2008
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Hamburg2305
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Guten Morgen,

 

ich habe eine Mitarbeiterin, die sich derzeit aufgrund der Geburt ihres dritten Kindes in Elternzeit befindet. Sie ist seit 2024 bei uns beschäftigt.

Nun möchte sie ihre Elternzeit verlängern und hierfür noch bestehende Restansprüche aus den Elternzeiten für ihre beiden älteren Kinder in Anspruch nehmen. Gleichzeitig möchte sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Meine Frage ist daher, ob diese Elternzeit bzw. die einzelnen Elternzeitzeiträume in LODAS erfasst werden müssen oder ob hierfür eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers ausreicht. 

 

Danke und ein schönes Wochenende!

Constanze_GM
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
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Guten Morgen,

zum einen würde mir eine Bestätigung über bisher in Anspruch genommene Elternzeitzeiträume reichen, um zu verhindern, den Überblick zu verlieren.

Wenn diese Mitarbeiterin jetzt weiter in Elternzeit (Teilausfall) bleiben möchte, wird die Elternzeit dafür beendet und die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend angepaßt. Das Schöne an dieser Sache ist ja, dass man jetzt ohnehin die Möglichkeit hat, bei der Veränderung der Arbeitszeiten den Grund für diese Veränderung anzugeben. Hier würde ich dann gleich Elternzeit hinterlegen.

Zum anderen wird für eine "Teilzeitelternzeit" eh keine DEÜV-Meldung erstellt, somit ist es praktisch egal, warum die Arbeitszeit sich verändert.

Die Gründe für die Arbeitszeitveränderungen würde ich ohnehin immer angeben, um ein späteres Nacharbeiten bei zu erstellenden Arbeitsbescheinigungen zu verhindern. Ohne hinterlegte Änderungsgründe ist ein Erstellen einer Arbeitsbescheinigung mittlerweile nicht mehr möglich.

Viel Erfolg

NaJu2008
Erfahrener
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Nachricht 3 von 3
73 Mal angesehen

Hat die AN vor in einer SV-pflichtigen Tätigkeit während der Elternzeit zu arbeiten oder soll es ein Minijob werden?

 

Bei SV-Pflicht, wird die Elternzeit in den Fehlzeiten beendet und das Gehalt,... entsprechend gekürzt.

 

Wenn sie aber einen Minijob machen will, dann bleibt die Elternzeit aktiv und der Minijob wird auf einer neuen Personalnummer abgerechnet.

 

Ich sagen meinen AG immer nur, dass der AN das Ende der Elternzeit angeben soll und der AG das Datum schriftlich bestätigt. Wie sich eventuelle Teilzeiträume aus mehreren Elternzeit zusammensetzten ist mir egal. Auch ob die drei-Jahresgrenze überschritten wurde oder nicht. Das muss der AN dann mit seiner Krankenkasse klären.

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letzte Antwort am 07.09.2026 09:26:56 von NaJu2008
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