abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Elektronische Lohnsteuerkarte: keine gültige Anmeldung

5
letzte Antwort am 04.08.2020 10:39:35 von Melanie2020
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Melanie2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
1260 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich habe festgestellt das bei einem Mandanten für seine AN folgende Fehlermeldung immer kommt schon seid 09/19:

Elektronische Lohnsteuerkarte :Für folgende AN liegt keine gültige Anmeldung vor. Bitte prüfen Sie, ob eine Anmeldung notwendig ist und führen Sie diese ggf. über Mitarbeiter/Elektronische Lohnsteuerkarte durch.

 

Was bedeutet dieser Hinweis. Sind diese AN nicht gemeldet? Es werden KK-Beiträge, LSt alles abgeführt.  Auch wurde für 2019 kein Jahres Lohnsteuerbescheinigung erstellt.

 

Wie bekomme ich diesen Hinweis wieder weg.. Kann mir nur vorstellen das es damit zusammenhängt da wir die Steuernummer erst 03/20 bekommen hatten für die Firma.

 

Vielen Dank für eine Antwort und schönes WE.

 

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 6
1255 Mal angesehen

Als erstes müssen Sie mal mit dem FA abklären, ob für die Steuernummer ein Arbeitgebersignal gesetzt ist. Wenn ja, nach 2019 zurückblättern und die Anmeldung (Elektronische Lohnsteuerkarte) manuell noch mal anstoßen. Bitte beachten: Anmeldebeginn muss der Eintritt des AN sein, Meldebeginn kann nur ein Datum in der Zukunft sein (am Besten der nächste Werktag). Und dann warten. Wenn ein Fehlerprotokoll zurückgemeldet wird, in LexInform nach der Nummer suchen und dann die Lösungshinweise beachten. Im bestmöglichen Fall, funktioniert die Anmeldung. Ob die Lohnsteuerbescheinigung 2019 dann auch gleich automatisch mitkommt, weiss ich nicht.

 

Mal noch am Rande: eigentlich hätten Sie ohne korrekte Elstam-Anmeldung den AN nur mit der Lohnsteuerklasse 6 abrechnen dürfen!

MfG
T.Kahl
0 Kudos
Melanie2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
1246 Mal angesehen

Danke,

es wir ja LSt abgeführt also müsste es doch gesetzt sein oder ?

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 6
1236 Mal angesehen

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Das Arbeitgebersignal erlaubt es die Elstam-Daten von Arbeitnehmern mit der Lohnsteuer-Nummer des Arbeitgebers zu verknüpfen (Finanzamtsseitig). Lohnsteuer-Anmeldungen und -Zahlungen werden auch ohne dieses Signal angenommen. Irgendwann fällt das sicher mal jemandem auf, aber dann haben Sie auch ganz schnell die Außenprüfung im Haus (ja, das sind Erfahrungswerte).

MfG
T.Kahl
0 Kudos
brooke
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
1217 Mal angesehen

Oh ja, da habe ich auch Erfahrungswerte.

Habe ständig den selben Hinweis wie vorher beschrieben. Es wird lt. Datev mitgeteilt, AN nicht gemeldet.

Finanzamt sagt aber " er ist gemeldet".

 

schon komisch

 

Gruß

 

0 Kudos
Melanie2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
1172 Mal angesehen

Vielen Dank, ja das Signal wurde gesetzt . Es gab eine Umfirmierung der Firma. Bin jetzt in den September und habe es bei einem AN getestet. Mal schauen ob es klappt.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 04.08.2020 10:39:35 von Melanie2020
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage