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Elektronische Lohnsteuerkarte LODAS

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letzte Antwort am 30.07.2019 08:47:07 von hjh
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hjh
Beginner
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Hallo Community,

ich habe für eine geringfügig entlohnte Beschäftigte ab 01.06.19 die elektronische Lohnsteuerkarte abgerufen.

Da mit Steuerklasse V Lohnsteuer anfiel, kam jetzt vom AG die Aufforderung, rückwirkend zum Juni 2019 den Aushilfslohn pauschal mit 2 % zu versteuern. Eine Nachberechnung mit der Juliabrechnung auf den Eintrittsmonat brachte das gewünschte Ergebnis.

Meine Frage ist nun: Muss ich die Elektronische Steuerkarte wieder abmelden oder geschieht das durch die Umschlüsselung auf  Pauschalsteuer automatisch? Wenn ich die Steuerkarte abmelden muss, dann erbitte ich Hilfe bei der Umsetzung.

Ich bedanke mich im voraus für euere Hilfe.

K. U.

rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Herr Heinzen,

ich würde den AN bei Elstam wieder abmelden, da nur eine Änderung in den PSD das nicht automatisch auslöst.

Mitarbeiter öffnen, in der Kopfzeile Mitarbeiter, elektronische Lohnsteuerkarte auswählen,

im unteren Bereich:" Angaben für die Abmeldung " Meldebeginn und Meldeende mit gleichem Datum buchen,

auf abmelden klicken und fertig.

Viele Grüße

Ruth Korn

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 4
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Moin,

wenn auch die Arbeitgebereigenschaft von "Hauptarbeitgeber" auf "keine Angabe" geändert wurde, sollte die Abmeldung m.E. durch die Nachberechnung bereits erfolgt sein.

Prüfen Sie dies anhand der Auswertung 461 "DÜ-Protokoll elektr. Lohnsteuerkarte". Dort sollte die Abmeldung zum 01.06.2019 aufgeführt werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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hjh
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Guten Morgen,

herzlichen Dank für die Antworten.

Ich habe es genau so gemacht, wie Herr Lutz es vorgeschlagen hat. Die Lohnabrechnung ist zurück und es hat perfekt funktioniert!

Viele Grüße und ein großes Dankeschön

K. U.

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letzte Antwort am 30.07.2019 08:47:07 von hjh
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