Hallo,
eine Arbeitnehmerin mit Gehalt ist zum 31.10.gekündigt. Sie erhält schon seit Mitte September nur Krankengeld von der KK. Im Austrittsmonat erhält sie noch eine Urlaubsabgeltung. Der Haken für elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat ist gesetzt. In den Bewegungsdaten ist die Urlaubsabgeltung erfasst, kommt auch in der Brutto-Netto-Abrg. richtig. In der Arbeitsbescheinigung der Probeabrechnung wird sie aber im Monat 10/2020 nicht angezeigt.
Müsste doch eigentlich bei SV Brutto jährlich mit angezeigt werden???
Ich hoffe sehr, dass jemand zeitnah helfen kann:-)
Vielen Dank im Voraus!
GH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo GH,
die Urlaubsabgeltung ist nicht unter 8. zu bescheinigen - stattdessen sind Angaben zur Urlaubsabgeltung unter 9. zu machen ("Urlaub hätte gedauert bis...."). Dieses Datum kommt aus den Angaben zur Kündigung.
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
vielen Dank für die Antwort. Wenn das nur so zu bescheinigen ist, habe ich Alles im Kasten 🙂
Herzliche Grüße
GH