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Elektronische Arbeitsbescheinigung (BEA) vs. manuelle Bescheinigung anlegen

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letzte Antwort am 26.04.2019 09:11:25 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo zusammen,

immer wieder müssen für ausgeschiedene Arbeitnehmer, oder teilweise auch schon vor dem Austritt Arbeitsbescheinigungen nach § 312 SGB III erstellt werden. Viele unsere Mandaten wünschen, dass wir diese Bescheinigung aus dem Programm heraus elektronisch an die BA übermitteln. Technisch ist das ganze mit Lohn und Gehalt und sicherlich auch mit LODAS kein Problem und selbst die BA begrüßt es wenn die Bescheinigung auf maschinellem Weg übermittelt wird. Das Problem was sich uns hierbei stellt, ist, dass für die Erstellung einer elektronischen Bescheinigung viel mehr Plausibilitäten gesetzt sind und Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantwortet werden müssen, als dies bei der manuellen Bescheinigung erforderlich ist. Die BA hatte bisher nie Rückfragen zu den manuell erstellten Bescheinigungen, auch wenn manche Punkte auf der Bescheinigung nicht oder nicht vollständig ausgefüllt waren. Nach unseren Erfahrungen stellt es oftmals einen erheblichen Mehraufwand dar um von den Mandanten sämtliche Antworten auf die Fragen zu bekommen um eine el Bescheinigung erzeugen zu können, so dass wir in vielen Fällen von einer  el. Übermittlung absehen, da der zeitliche ,Ermittlungsaufwand‘ in keinem Verhältnis steht zu dem Aufwand den man benötigt um eine manuelle Bescheinigung zu erstellen. Haben Sie hier ähnliche Erfahrungen und Probleme bei der Erstellung einer el. Bescheinigung und welche Lösung(en) haben Sie hierfür gefunden ?

Vielen Dank & viele Grüße !!

manu
Einsteiger
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Hallo,

genau so sehe ich das eigentlich auch. Ich lasse die Bescheinigung auch lieber über das Programm "Bescheinigungen" erstellen und schicke es dann dem Mandanten zum ergänzen und unterschreiben, da ich auch oft über die genauen Kündigungsmodalitäten nicht informiert bin.

Viele Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

schicken Sie Ihrem Mandanten doch einfach den Fragebogen "Kündigung" (zu finden im Dokument 1035006 im Abschnitt 5) zu.

Und dann gibt es die Alternativen:

  1. Elektronische Übermittlung nur bei vollständigen Angaben auf dem Fragebogen, da die BA die Daten nur vollständig annimmt.
  2. Papier-Fragebogen in gewohnter Form mit der "Möglichkeit" einzelne Fragen ggf. offen zu lassen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für den Hinweis. Das Dokument zur Kündigung war uns bislang so nicht bekannt.

Viele Grüße!!

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letzte Antwort am 26.04.2019 09:11:25 von Gelöschter Nutzer
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