Hallo,
bei der Einzelaufstellung der Berufsgenossenschaftsliste sollen ab 01.01.2021 die Stunden wegen der Kurzarbeit gekürzt werden.
Ich habe bei der Stundenermittlung folgendes eingegeben:
Vollzeit Ermittlung gemäß MPD-Verschlüsselung
Teilzeit wöchentliche Arbeitszeit
Minijob wöchentliche Arbeitszeit und geleistete Stunden
Nur leider werden die Stunden bei vielen Mitarbeitern nicht richtig gekürzt. Woran kann das liegen ?
Ich habe die Stunden in den Stammdaten kontrolliert und diese sind richtig eingegeben.
Vielen Dank für eure Tipps !
Hallo,
bei wöchentliche Arbeitszeit und geleistete Stunden als Verfahren zur Stundenermittlung sind die KUG-Stunden für den Lohnnachweis manuell zu kürzen.
Bei wöchentliche Arbeitszeit wird die wöchentliche Arbeitszeit für die Unfallversicherung herangezogen. Für Teilunterbrechungen oder Kurzarbeit werden die Stunden in voller Höhe gemeldet.
Aus diesem Grund ist das Verfahren nur zu empfehlen, wenn keine Kurzarbeit abgerechnet wird.
Weitere Informationen für das bei Ihnen eingestellte Verfahren auf Mandantenebene finden Sie im Info-Dokument 1019614 - Digitaler Lohnnachweis: Ermittlung und Korrektur der UV-Stunden in Verbindung mit Kurzarbeit ab 01/2021
Hallo Fr. Bäuerlein,
danke für die schnelle Antwort.
Würde es denn nicht reichen alle Mitarbeiter (alle sind in KUG) ab Jan 21 mit der MPD-Verschlüsselung zu versehen und in den Stammdaten die richtige Wochenzeit zu belassen.
Berechnet das Programm die Ausfallstunden evtl. richtig.
Hallo,
es kommt ganz darauf an, welches Stundenermittlungsverfahren in den Mandantendaten hinterlegt ist.
Wenn das Stundenermittlungsverfahren: Anwesenheitsstunden geschlüsselt wird, werden ausschließlich die Stunden für die Unfallversicherung herangezogen, die über die Bewegungsdaten gebucht werden. Hier ist eine Kürzung der Kug-Stunden nicht erforderlich.
Bei dem Ermittlungsverfahren: Wöchentliche Arbeitszeit und geleistete Stunden, sowie wöchentliche Arbeitszeit findet keine automatische Kürzung der Stunden statt.
Bitte halten Sie ggf. Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft, welches Stundenermittlungsverfahren in Ihrem Fall zu verwenden ist.