Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter mit einer Einstiegsquali §54a SGB III abzurechnen. Verdienst € 247,00 laut Deckelung §54a.
Diese Maßnahme soll mit einem freiwilligen sozialen/ ökologischen Jahr gleich zusetzen sein. (Ist das überhaupt korrekt?)
Laut Lexinform Dokument 5303266 ist hier die StammLA 202 zu nutzen und auf nur SV-pflichtig anzupassen.
Warum ist dieser Bezug nicht auch St-pflichtig zu schlüsseln?
In der Literatur wir die Einstiegsquali wie ein Praktikum bzw. Ausbildungsverhältnis lt. BBiG behandelt. Diese Art der Vergütung ist ja St-pflichtig.
Kann uns jemand genauere Information zum Hintergrund der Steuerfreiheit einer Einstiegsquali nach §54a geben?
Gern mit Quellen oder §.
Vielen Dank.
Hallo,
ich kann Ihnen keine steuerlichen Hintergrundinformationen geben. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.