Analog der Vergütung im öffentlichen Dienst, muss ich bei einem Pflegedienst der Privatwirtschaft auch den
Feiertagszuschlag mit 135% anlegen.
Ich habe zwar eine Stammlohnart ändern können, so dass 135 % vom Stundenlohn berechnet werden können, aber das Programm weist den kompletten Betrag als steuerfrei in der Lohnabrechnung aus. Und kommt dann noch ein Feiertag, der auf einem Monat liegt hinzu, gleichzeitig aber für einen "normalen Sonntag" ein Zuschlag von 50% gezahlt wird, dann rechnet das Programm komplett unübersichtlich steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge ab( wahrscheinlich ein Mischzuschlag.
Wer hat eine Lösung?
Hallo,
leider kann ich Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und eine Lösung bieten.
Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass wir diesen Sachverhalt individuell prüfen können.
@Meier-Schwarz schrieb:Analog der Vergütung im öffentlichen Dienst, muss ich bei einem Pflegedienst der Privatwirtschaft auch den
Feiertagszuschlag mit 135% anlegen.
Ich habe zwar eine Stammlohnart
ändernkönnen, so dass 135 % vom Stundenlohn berechnet werden können, aber das Programm weist den kompletten Betrag als steuerfrei ................................
Ich versuche es mal.
Sie sollten keine Stammlohnarten ändern, sondern kopieren. LA 1500 25% frei auf z.B. LA 1505 kopieren und dort die 25% durch 135% ersetzen.