abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Einmalzahlung nach Elternzeit LuG

3
letzte Antwort am 03.04.2024 08:10:17 von Nina_Schöneweis
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
t_schlicht
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
137 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe eine Mitarbeiterin welche nach der Eltenzeit das Unternehmen verlassen hat.

Die Urlaubsabgeltung habe ich mit 4060 verbucht.

 

Die Krankenkasse weißt mich jedoch darauf hin, dass es sich hier um eine Einmalzahlung handelt welche SV frei ist. Die Erklärung hierzu habe ich in der DATEV Hilfe gefunden jedoch keinen Hinweis wie ich es umbuchen muss.

Bei der Durchforstung der Lohnarten ist mir auch keine geeignete Lohnart aufgefallen.

 

Es wäre toll wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

 

Vielen Dank und Herzliche Grüße in die Runde.

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
117 Mal angesehen

Hallo,

 

vermutlich haben Sie die Urlaubsabgeltung in einem Monat gebucht, in dem die Arbeitnehmerin noch nicht unterbrochen war. Im Normalfall ist eine Einmalzahlung im Unterbrechungsfall sv-frei. Beachten Sie hierzu auch unser Hilfe-Dokument.

 

Rechnen Sie die Einmalzahlung in einem Monat ab, in dem die Arbeitnehmerin unterbrochen war. In einem Unterbrechungsmonat haben wir 0 SV-Tage und demnach kann auch keine Berechnung der Sozialversicherung durchgeführt werden.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
t_schlicht
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
67 Mal angesehen

Hallo Herr Aras,

 

die Mitarbeiterin ist seit 04/22 ununterbrochen in EZ und hat unser Unternehmen zum 28.01.2024 verlassen. 

Ich habe somit in 01/24 die Urlaubsabgeltung mit der 4060 verbucht. 

 

Die SV Tage waren somit seit 04/22 immer 0. Trotzdem rechnet DATEV ein SV Brutto ab welches per Meldung 54 an die KK geht. 

 

Aus dem Hilfe-Dokument kann ich leider nicht erkennen, wie ich die Buchung ändern muss, damit die Meldung storniert wird. 

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe. 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
47 Mal angesehen

Hallo,

 

gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell.

 

Bitte melden Sie sich dazu über einen der üblichen Servicekanäle bei uns.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 03.04.2024 08:10:17 von Nina_Schöneweis
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage