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Einmalzahlung nach Austritt -Mehrfachbeschäftigung

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letzte Antwort am 20.02.2019 10:49:56 von Uwe_Lutz
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stucky
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Hallo,

vorab: ich arbeite mit Lodas.

Wenn ein Mitarbeiter nach Austritt noch Einmalzahlungen bekommt und bereits in einer neuen Firma beschäftigt ist, muss dann das Häkchen bei Mehrfachbeschäftigung gesetzt werden?

Er ist ja bei uns nicht mehr beschäftigt, sondern bekommt nur noch die Einmalzahlung, ausgezahlt mit Steuerklasse 6.

Danke im Voraus und herzliche Grüße

Anja Stuckenberg

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
128 Mal angesehen

Moin,

die Schlüsselung "Mehrfachbeschäftigung" ist für die Sozialversicherung wichtig.

Eine Nachzahlung wird sozialversicherungsrechtlich im Regelfall den Monaten der früheren Beschäftigung zugeordnet. Wenn nicht, ist die Nachzahlung ggf. sogar ohne Sozialabgaben zu berechnen. In keinem Fall wird die Sozialversicherung für den Monat der Zahlung berechnet.

Somit ist m.E. die Schlüsselung der Mehrfachbeschäftigung in diesem Fall nicht vorzunehmen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 20.02.2019 10:49:56 von Uwe_Lutz
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