Hallo zusammen,
Problem: LuG Einmalzahlung nach Austritt 30.09.20 in 02/2021 mit Märzklausel abgerechnet. Nun soll in 05/2021 der damalige Betrag der Einmalzahlung korrigiert werden und zwar geringer als vorher. Es gibt keinen laufenden Arbeitslohn in 2021. In der Probeabrechnung erscheint immer folgender Fehler:
Fehler #LN03570
Das jährliche SV-Brutto in Höhe von -5.314,17 Euro ist im Monat 02/2021 negativ. Dies führt zu
fehlerhaften Abrechnungen, wenn der zu korrigierende Einmalbezug ursprünglich die anteilige
Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat oder wenn sich seit dieser Abrechnung die
SV-Prozentsätze geändert haben.
» Führen Sie statt dessen eine Nachberechnung mit den korrigierten Beträgen durch.
Habe bereits mehrere Varianten probiert:
1. gesamten Einmalbezug ins Minus 02/2021 und neuen geringeren Einmalbezug für 02/2021
2. nur Differenzbetrag ins Minus 02/2021
3. gesamten Einmalbezug ins Minus 02/2021 und neuen geringeren Einmalbezug in 05/2021
4. gesamten Einmalbezug ins Minus 02/2021 und noch keine neue Eingabe
In keinem der Varianten erhalte ich eine Abrechnung
Wie führe ich eine Nachberechnung mit dem richtigen Einmalbezug durch?
Verzweifelte Grüße
Vera Behn
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Behn,
bei Ihnen wurde ein Einmalbezug nach Austritt abgerechnet, der nun wieder storniert werden soll. Sie erhalten nun die Fehlermeldung #LN03570.
Damit der Fehler nicht mehr ausgewiesen wird, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Öffnen Sie den Mitarbeiter.
2. Erfassen Sie unter Bewegungsdaten | Monatserfassung die entsprechende Lohnart mit dem jeweiligen Betrag im zugehörigen Monat einmal im Plus und einmal im Minus.
Hinweis: Wird nachträglich ein Austrittsdatum erfasst, so werden alle Buchungen nach Austritt storniert. Sollen Buchungen trotz Austritt abgerechnet werden, müssen diese erneut eingetragen werden. Anschließend können diese durch eine Minusbuchung wieder storniert werden.
3. Hinterlegen Sie unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum in der Gruppe "Abrechnungsmonat" im Feld "Letzter abzurechnender Monat" den aktuellen Abrechnungsmonat.
4. Führen Sie anschließend über Abrechnung | Lohnabrechnung eine Lohnabrechnung durch.
Sollte Ihr Sachverhalt mit dieser Abhilfe nicht geklärt werden, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen können.
Vielen Dank an Frau Heubeck, 😀
das hat ja wunderbar und schnell geklappt. War wohl anscheinend ein seltenes Problem, da sich keiner sonst getraut hat was dazu zu sagen.
Grüße
Vera Behn