Hallo liebe Community,
ich muss für meine kranke Kollegin den Baulohn übernehmen. Darin habe ich leider nur sehr wenig Erfahrung.
Jetzt habe ich gesehen, dass im Mai diese Einmalzahlungen fällig sind. Die Mandantin fragt nun, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer (100% Gesellschafter, SV-frei) diese Zahlung auch bekommen kann.
Nun habe ich gelesen, dass alle Arbeitnehmer dies bekommen. SV-rechtlich ist der GGF ja kein AN, aber steuerrechtlich schon. Darf er diese Einmalzahlung erhalten?
Ich danke ganz herzlich für die Hilfe🤗
Der von Ihnen beschriebene GGF kann sich steuerrechtlich auszahlen, was er für vertretbar (Drittvergleich) erachtet. Ein Gesellschafterbeschluss ist unerlässlich. Ein Bezug zum Baulohn ist nicht zwingend erforderlich.