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Einmalbezug in Elternzeit

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letzte Antwort am 23.04.2018 12:07:33 von bup
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sjfrey
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1082 Mal angesehen

Hallo, ich muss einer Mitarbeiterin in Elternzeit eine Sonderzahlung auszahlen. Jedoch berechnet es keine Sozialversicherung darauf. Was muss ich in der Datev Lodas tun, damit es korrekt die SV-Beiträge berechnet? Gibt es da eine extra Lohnart? Es ist kein lfd. Bezug, den ich über die Fehlzeit berechnen könnte. Oder geht das mit dem Einmalbezug ebenso? Ich hab in Lexinform nichts dazu gefunden 😞

Kann mir vll.t jemand helfen?

Vielen Dank und LG

Susi

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
737 Mal angesehen

Hallo Susi,

wenn in diesem Jahr kein laufender Bezug mehr vor der Elternzeit abgerechnet wurde, dann ist die Berechnung ohne Sozialversicherung richtig. Die Sozialversicherungsbeiträge aus einem Einmalbezug können immer nur dann berechnet werden, wenn im laufendem Jahr ein laufender Bezug abgerechnet wurde oder der Einmalbezug innerhalb der ersten 3 Monate eines Jahres abgerechnet wird und im Vorjahr ein laufender Bezug vorhanden war.

Gruß

Björn

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bup
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
737 Mal angesehen

Hallo!

Das kann durchaus richtig sein, dass keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Den Fall vielleicht einmal konkret für diese Arbeitnehmerin mit der zuständigen Krankenkasse absprechen. Ich hatte den Fall auch als eine Arbeitnehmerin länger krank war und dann das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde und ich dann noch Einmalzahlungen abrechnen musste.

LG

Alex

https://www.ikk-gesundplus.de/arbeitgeber/versicherungen/einmalzahlungen/

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letzte Antwort am 23.04.2018 12:07:33 von bup
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