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Einmalbezug / Sonstiger Bezug

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letzte Antwort am 31.08.2021 15:39:10 von J_B
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West
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo Zusammen,

 

ich bin ziemlich neu hier und hoffe auf Unterstützung bei meinem Anliegen.

 

Meine Mdt. möchte ihrem Mitarbeiter 10 Minusstunden vom Gehalt abziehen, die sich in diesem Jahr aus einem negativen Gleitzeitsaldo gesammelt haben. Ich habe diese in den Bewegungsdaten mit der Lohnart 3892 (Sonstiger Bezug/Einmaliger Bezug) erfasst. Allerdings bekomme ich nun die Fehlermeldung #LN03570 das jährliche SV Brutto in Höhe von  -175,00  ist im Monat 08 negativ. Wie kann ich diesen Fehler beheben ohne eine Einmalzahlung?

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

 

Beste Grüße

Morrison
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

ich denke der Fehler liegt darin, dass du die Minusstunden als Einmalbezug schlüsseln willst. Das ist m.E. so nicht korrekt. Es handelt sich bei den Minusstunden ja nicht um eine Korrektur von einer Sonderzuwendung nehme ich mal an.

 

Wenn es sich um einen Stundenlöhner handelt, musst du die gleiche Lohnart verwenden, die du auch für die regulären Stunden verwendest.

Bei einem Festlohn musst du anhand der wöchentlichen Arbeitszeit einen Stundenlohn ermitteln und dann auch hier mit einer "normalen" Stundenlohn-Art die Minusstunden eingeben. 

Gruß

 

 

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West
Beginner
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Nachricht 3 von 5
787 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Als laufender Bezug bekomme ich keine Fehlermeldung.

 

Aber sind die über mehrere Monate angesammelten Minusstunden denn nicht als Einmalbezug bzw. sonstiger Bezug zu behandeln?

 

Viele Grüße

 

 

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Morrison
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
781 Mal angesehen

Nein, die Minusstunden tragen das gleiche Schicksal wie die ursprünglichen Stunden. Einmalbezüge sind Sonderzuwendungen wie z.B. Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Urlaubsabgeltungen etc.

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J_B
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
735 Mal angesehen

Ich glaube worauf @West abzielte ist, dass über mehrere Monate aufgelaufene Mehrarbeitsstunden als Einmalbezug ST/SV/Umlage jhrl abgerechnet werden müssen und dann im Umkehrschluss über mehrerer aufgelaufene Minusstunden auch so abgezogen werden müssten.

 

Ich würde die Minusstunden aber auch mit LL abziehen.

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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letzte Antwort am 31.08.2021 15:39:10 von J_B
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