Hallo, besteht die Möglichkeit eine "eigene" Lohnart (Betrag) für Kurzarbeitergeld zu erstellen? Hintergrund ist die Korrektur für 2020 beim Mitarbeiter. Da der Differenzbetrag feststeht würde ich dies gerne über die Bewegungsdaten erfassen. Gibt es hierzu eine Lösung in welchem Lohnartenbereich (z.B. 5051 funktioniert nicht)
ich dies tun kann um ein richtiges Ergebnis zu bekommen? - auch hinsichtlich der Abbildung auf der Lohnsteuerbescheinigung.....
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
nein, Sie haben keine Möglichkeit eine eigene Betragslohnart für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld zu erstellen.
Damit Ihre Korrektur des Kurzarbeitergeldes in die richtige Zeile der Lohnsteuerbescheinigung fließen kann, benötigen Sie eine Lohnart, die denselben Lohnartenkern wie die Lohnart 5000 hat. Diese können Sie jedoch nicht kopieren, da sie bei der Lohnabrechnung automatisch verwendet wird.
Wie Sie das Kurzarbeitergeld für 2020 korrigieren können, wird in unserem Dokument 1023064 – Lohn und Gehalt: Kug-Korrekturen für 2020 durchführen erläutert.
Hallo liebe Frau Preuß,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es geht darum, dass ich die Werte für die Lohnabrechnung (Gehalt und Kurzarbeit) der Mitarbeiterin korrigieren muss. Dies darf ich bzw. ist mir lt. Gesetzgeber, hinsichtlich der Lohnsteuerjahresbescheinigung, nur im laufenden Jahr möglich. Ein Eingreifen für 2020 oder 2021 ist nicht erlaubt. Den zu berichtigenden Antrag für das Kurzarbeitergeld 2020 habe ich manuell erledigt. Die richtigen Werte lagen mir hierzu von der Arbeitsagentur vor. Deshalb meine Frage - wird DATEV eine Betragslohnart für KUG die ich in den Bewegungsdaten der Mitarbeiterin erfassen kann und die in der Zeile 15 der Lohnbescheinigung ausgewiesen wird, zur Verfügung stellen?
Vielleicht ist jetzt mein Anliegen klarer...... 🙂
Vielen Dank und herzliche Grüße
Ohne es ausprobiert zu haben: Meine Vermutung ist, dass wenn Sie die Korrektur für 2020 wie von DATEV vorgegeben verarbeiten, die Lohnsteuer auch im richtigen Zeitraum für den richtigen Zeitraum gerechnet wird - denn die DATEV-Programmierer sind Experten - so ihnen vor der Programmierung alle Einzelheiten dazu zur Verfügung stehen. Und dies dürfte der Fall gewesen sein.
Hallo,
vielen Dank für Ihre weiteren Erläuterungen.
Zum aktuellen Stand wird voraussichtlich keine Betragslohnart für das Kurzarbeitergeld zur Verfügung gestellt.
Eine Lösung zur Korrektur der Lohnabrechnung inklusive Arbeitsentgelt und notwendige Datenübermittlungen (z. B. Lohnsteuerbescheinigungen), wird derzeit von DATEV noch geprüft.
Diese und weitere Informationen finden Sie im Dokument 1023064 - Lohn und Gehalt: Kug-Korrekturen für 2020 durchführen, welches laufend aktualisiert wird.
Guten Morgen Frau Preuß,
vielen Dank für Ihre Antwort, dann warte ich mal ab, ob DATEV doch noch eine Lösung für die Korrektur der Lohnabrechnung anbieten wird 😊
Eine schöne restliche Woche.... 🌸
Hallo,
gibt es schon eine Lösung bzgl. der Lohnart für die KUG-Korrektur.
Ein MA hat zu wenig KUG erhalten. Den Betrag habe ich, wie in der Anleitung vorgegeben geändert. Die Summe des noch zu bezahlenden KUG muss ich jetzt irgendwie in der Lohnabrechnung für 2022 verarbeiten. Erschwerend kommt hinzu, dass der MA bereits in 08/2021 ausgetreten ist.
Herzliche Grüße
Anja Bohn
Hallo Frau Bohn,
eine Betragslohnart für das Kurzarbeitergeld wird es in Lohn und Gehalt weiterhin nicht geben.
Die Korrektur des Kurzarbeitergeldes für den bereits ausgetretenen Mitarbeiter können Sie in Lohn und Gehalt wie folgt durchführen:
Informationen über Nachberechnungen für ausgetretene Mitarbeiter finden Sie in unserem Dokument 1006567 – Nachberechnung oder Änderung für einen ausgetretenen Mitarbeiter durchführen.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über einen der anderen Servicekanäle an uns.