Guten Morgen,
einer unser Mitarbeiter erhält unbezahlten Urlaub zur Betreuung seines 6-jährigen Kindes, da die Ehefrau im Krankenhaus liegt.
Erhält der Mitarbeiter dafür eine Lohnersatzleistung? Falls ja, wie kann ich dies in L&G umsetzen?
Eine Haushaltshilfe wurde übrigens separat beantragt.
Vorab vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
Simone
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
grundsätzlich gibt es keine Entgelterstattung, wenn das Kind gesund ist.
Man hat "nur" Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese wird in der Regel von den Krankenkassen auch in der Form gewährt, dass sie den Entgeltausfall für den unbezahlten Urlaub des Partners bezahlt.
Zusätzlich zu den Kosten der Haushaltshilfe werden keine Entgeltersatzleistungen gewährt.
Eine Bescheinigung über Lohn und Gehalt ist in einem solchen Fall nicht möglich.
Viele Grüße
T. Reich