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EPP "zu prüfen"

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letzte Antwort am 02.09.2022 15:43:36 von Alexandra_Friedrich
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Susn25
Einsteiger
Offline Online
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wird bei der EPP bei "zu prüfen" im September noch möglich die EPP zu bekommen oder muss eine Wiederabrechnung von August 2022 gemacht werden?

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
126 Mal angesehen

Hallo, 


wird ein Mitarbeiter erst nach der Abrechnung 08  von "zu prüfen" auf "ja" umgestellt, wird die EPP im September ausbezahlt, jedoch nicht bei der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt. 
Dies geht ausschließlich mit der Lohnsteuer-Anmeldung 08/22.


Wiederholen Sie daher erst die Abrechnung August, damit die Lohnsteuer - Anmeldung 08/22 korrigiert wird. Ist dies nicht mehr möglich, muss die LSt-Anmeldung 08/22 manuell über ELSTER oder DÜ-Formular Lohnsteuer Anmeldung korrigiert werden.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.09.2022 15:43:36 von Alexandra_Friedrich
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