wird bei der EPP bei "zu prüfen" im September noch möglich die EPP zu bekommen oder muss eine Wiederabrechnung von August 2022 gemacht werden?
Hallo,
wird ein Mitarbeiter erst nach der Abrechnung 08 von "zu prüfen" auf "ja" umgestellt, wird die EPP im September ausbezahlt, jedoch nicht bei der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt.
Dies geht ausschließlich mit der Lohnsteuer-Anmeldung 08/22.
Wiederholen Sie daher erst die Abrechnung August, damit die Lohnsteuer - Anmeldung 08/22 korrigiert wird. Ist dies nicht mehr möglich, muss die LSt-Anmeldung 08/22 manuell über ELSTER oder DÜ-Formular Lohnsteuer Anmeldung korrigiert werden.