abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

EPP - Nebenbuchführung LODAS

3
letzte Antwort am 11.10.2022 13:15:52 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lindarella
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
207 Mal angesehen

Hallo,

 

zum 01.09.2022 hat ein neuer MA angefangen. Die Daten hatte ich leider erst später, sodass ich diese nicht mehr für den August erfassen/mitsenden konnte.

 

Wie bekomme ich die EPP noch erfasst, bzw. was muss ich erfassen damit wir das Geld dann auch zurückbekommen?

 

Wenn ich in der Nebenbuchführung den Monat 09/2022, 1 MA und 300,00 Euro bei EPP erfasse, bekomme ich zwar keine Fehlermeldung das die EPP nicht bei der Lohnsteueranmeldung erfasst ist, aber bei dem betreffenden MA wird auch keine EPP mehr in der Lohnabrechnung angezeigt.

 

Wo liegt denn der Fehler?

 

 

Liebe Grüße!

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
201 Mal angesehen

Moin,

 

damit der Mitarbeiter die EPP bekommt, muss der Auszahlungsanspruch auf "Ja" gesetzt werden.

 

Damit die Erstattung erfolgt, muss entweder eine Wiederholungsabrechnung für 08/2022 mit Erfassung der EPP in der Nebenbuchführung 08/2022 erfolgen oder eine manuelle Korrektur der LSt-Anmeldung 08/2022 über ELSTER oder "DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung" abgegeben werden.

 

Für die Wiederholungsabrechnung könnte der Mitarbeiter mit Gültigkeitszeitraum 08/2022 und Eintrittsdatum 01.09.2022 erfasst werden. In dem Fall können Sie eine Einzelwiederholung 08/2022 für diesen Mitarbeiter erstellen und erhalten die korrigierte LSt-Anmeldung.

 

Eine Wiederholungsabrechnung 08/2022 ist nicht mehr möglich, wenn Sie schon eine Abrechnung für 09/2022 erstellt haben.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

lindarella
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
195 Mal angesehen

Da der September schon abgerechnet ist, bleibt mir nur die Option der manuellen Korrektur über ELSTER oder "DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung", versteh ich das richtig?

 

Oder kann ich noch die Option nehmen, die sie beschrieben haben, mit der Einzelwiederholung 08/2022 für den MA da es sich nur um diese einzelne Person handelt?

 

Liebe Grüße!!

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
159 Mal angesehen

@lindarella  schrieb:

Da der September schon abgerechnet ist, bleibt mir nur die Option der manuellen Korrektur über ELSTER oder "DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung", versteh ich das richtig?

 


Das ist korrekt. Nach bereits erfolgter September-Abrechnung ist keine Art von Wiederholungsabrechnung für 08/2022 mehr möglich.

0 Kudos
3
letzte Antwort am 11.10.2022 13:15:52 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage