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EPP Nachberechnung für 12/2022 nicht möglich

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letzte Antwort am 25.04.2023 12:16:58 von Alexandra_Friedrich
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findus
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
144 Mal angesehen

Hallo!

 

Unser Mandant ist LoSt-Jahreszahler und hat die EPP daher nicht ausgezahlt.

Der Mitarbeiter hat dann über Elster versucht, die ESt-Erklärung für 2022 zu erstellen.

 

Da es für EPP wohl kein Feld für die EPP gibt, hat das FA ihm gesagt, es soll nun doch der Arbeitgeber auszahlen.

 

Habe versucht die EPP im April für 12/2022 nachzuberechnen. Hat nicht funktioniert...

 

Hat jemand so etwas erlebt?

Meiner Meinung nach müsste es doch über die ESt möglich sein??

 

Danke für jede Anregung.

 

Michael

 

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
125 Mal angesehen

Moin,

 

ich verweise mal auf das YouTube-Video des Kollegen @Lukas_Hendricks :

 

EPP: Wie trage ich die Energiepreispauschale richtig in die Einkommensteuererklärung 2022 ein ? - YouTube

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
74 Mal angesehen

Hallo,


danke vorab an @Uwe_Lutz für das nützliche Video.


In LODAS kann die EPP ausschließlich im Entstehungsprinzip im Vorjahr nachberechnet werden. Da dies aber nur bis maximal Februar möglich ist, kann der Arbeitgeber bei späteren Abrechnungen dies nicht mehr nachholen.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.04.2023 12:16:58 von Alexandra_Friedrich
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