Hallo!
Unser Mandant ist LoSt-Jahreszahler und hat die EPP daher nicht ausgezahlt.
Der Mitarbeiter hat dann über Elster versucht, die ESt-Erklärung für 2022 zu erstellen.
Da es für EPP wohl kein Feld für die EPP gibt, hat das FA ihm gesagt, es soll nun doch der Arbeitgeber auszahlen.
Habe versucht die EPP im April für 12/2022 nachzuberechnen. Hat nicht funktioniert...
Hat jemand so etwas erlebt?
Meiner Meinung nach müsste es doch über die ESt möglich sein??
Danke für jede Anregung.
Michael
Hallo,
danke vorab an @Uwe_Lutz für das nützliche Video.
In LODAS kann die EPP ausschließlich im Entstehungsprinzip im Vorjahr nachberechnet werden. Da dies aber nur bis maximal Februar möglich ist, kann der Arbeitgeber bei späteren Abrechnungen dies nicht mehr nachholen.