Die Auszahlung hat laut Steuerentastungsgesetz 2022 im September zu erfolgen. Für AG, die den Lohn im Folgemonat abrechnen und zahlen, müsste die Berücksichtigung der EPP daher bereits mit August erfolgen. Der Stichtag 1.9.2022 ist bei Abrechnung bereits verstrichen. Das wurde in einem Seminar zur EPP auch so bestätigt. In LODAS 11.87 wird mir die Abrechnung August ab nicht angeboten. Meines Erachtens ist das Gesetz auch eindeutig: IM September bedeutet nicht FÜR September.
Ohne Ihnen zu Nahe treten zu wollen: Was will uns der Dichter damit sagen? 🤔
Es gibt augenscheinlich einen Unterscheid zwischen Lehrmeinung und DATEV-Meinung. Hier sollte Klarheit geschaffen werden. Wie gesagt: Ich hege Sympathien für die Lehrmeinung, da IM September ausgezahlt werden soll.