Guten Morgen,
zum 16.07.22 habe ich einen Mitarbeiter abgemeldet um zum 17.07.22 unter einer anderen Personalnummer wieder angemeldet. Diese Ab- und Anmeldung habe ich bereits am 14.07.22 getätigt.
Das war notwendig, weil der Mitarbeiter unter der alten Personalnummer mit einer Förderung vom Jobcenter lief, bei der keine Arbeitslosenversicherung gezahlt werden musste. Mitten im Monat das einzustellen/abzuändern funktioniert nicht, weil immer der ganze Monat dann berechnet wird.
Also habe ich den Mitarbeiter neu angelegt mit den entsprechenden Steuerdaten. Nun bekomme ich aber die ELStAM Rückmeldung/Fehlermeldung 552020203, dass die Anmeldung des AN nicht erfolgreich war, weil der Mitarbeiter bereits angemeldet ist.
Woran kann das liegen, hab ich was vergessen oder hat sich das jetzt nur überschnitten, weil ich Abmeldung und Anmeldung an einem Tag gesendet habe?
Viele Grüße!!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@lindarella schrieb:
Woran kann das liegen, hab ich was vergessen oder hat sich das jetzt nur überschnitten, weil ich Abmeldung und Anmeldung an einem Tag gesendet habe?
Bei derartigen Ab- und Anmeldungen sollten Sie mit der Anmeldung immer warten, bis die Rückmeldung der Abmeldung vorliegt.
Sie müssten den Mitarbeiter mit dem 18.07.2022 anmelden können, sobald die Rückmeldung der Abmeldung zum 16.07.2022 vorliegt. Der 17.07.2022 ist "verbraucht".
Viele Grüße
Uwe Lutz
Was meinen Sie mit "verbraucht"?
Bekomme ich den MA jetzt nicht mehr zum 17.07.22 angemeldet?
Dann wäre ja ein Tag dazwischen, an dem er nicht angemeldet wäre da er ja zum 16.07. abgemeldet wird/ist.
@lindarella schrieb:Was meinen Sie mit "verbraucht"?
Bekomme ich den MA jetzt nicht mehr zum 17.07.22 angemeldet?
Genau, da im Rechenzentrum der 17.07.2022 als "bereits gemeldet" hinterlegt ist und keine neue Meldung zu diesem Tag erfolgen kann.
@lindarella schrieb:
Dann wäre ja ein Tag dazwischen, an dem er nicht angemeldet wäre da er ja zum 16.07. abgemeldet wird/ist.
Das spielt keine Rolle, da die ELStAM zum Monatsletzten (bei monatlicher Zahlungsweise) maßgebend sind.
Ergänzung:
Das Eintrittsdatum bleibt natürlich unverändert der 17.07.2022!
Ok, vielen Dank für Ihre schnell Antwort!
Noch eine Frage, erscheint bei der Probeabrechnung dann auch ein Fehlerhinweis wenn der MA noch nicht korrekt ab-und angemeldet wäre? Oder kann ich davon ausgehen, dass wenn dort kein Fehler auftraucht, dass alles i.O. ist?
@lindarella schrieb:Ok, vielen Dank für Ihre schnell Antwort!
Noch eine Frage, erscheint bei der Probeabrechnung dann auch eine Fehlerhinweis wenn der MA noch nicht korrekt ab-und angemeldet wäre? Oder kann ich davon ausgehen, dass wenn dort keine Fehler auftraucht, dass alles i.O. ist?
Nein, die Rückmeldungen müssen Sie manuell prüfen.
Ok, Danke schön!