Hallo,
folgende Problematik:
AN meines Mandanten (bereits seit 2010 beschäftigt) ist aus der Kirche in 10/2018 ausgetreten, was per ELStAM-Rückübertragung aber nicht in unserem System angekommen ist. Demnach wurde die Kirchensteuerberechnung fälschlicherweise fortgeführt, bis sich der AN zu Wort meldete. Bescheinigt wurde der Kirchenaustritt schriftlich durch das Finanzamt.
Eine erneute Anmeldung sollte erfolgen, in der Hoffnung aktualisierte Daten zu erhalten. Da der AN aber bereits seit 2010 angemeldet sei, sollte erst eine Abmeldung erfolgen.
Der Abmeldeversuch ergab folgende Fehlermeldung: "Die Abmeldung bzw. Systemwechselabmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet ist...".
Das wurde so zur Kenntnis genommen und geschlussfolgert, dass eine Anmeldung demnach möglich sein müsste. Diese folgte auch, ergab aber folgende Fehlermeldung: "Anmeldung des Arbeitsnehmers war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter bereits angemeldet ist.".
Diese beiden Meldungen widersprechen sich und ich komme nicht weiter. Für Ideen oder Vorschläge wäre ich dankbar.
MfG
Moin,
ich denke, hier sollten Sie sich mit dem Anwenderservice LOHN der DATEV in Verbindung setzen. Hier ist m.E. eine Prüfung der konkreten Meldungen notwendig, da sich die Fehlermeldungen -wie Sie selbst schreiben- widersprechen und damit in den Daten irgendwo "der Wurm drin" ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz