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ELStAM: Anmeldung Fehlgeschlagen bei Elster / Keine Rückmeldung bei L&G

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letzte Antwort am 24.05.2024 15:28:21 von Gökhan_Aras
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GabaBa
Beginner
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281 Mal angesehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit 04/2024 nutzen wir Datev Lohn und Gehalt und haben die Mitarbeiter dort umgemeldet. Heißt das, dass wir bei Elster die Mitarbeiter zum 31.03.24 hätten abmelden müssen?

 

Ein Screenshot zeigt die akutelle Übersicht bei Elster.

 

Der andere Screenshot zeigt die aktuelle Statusübersicht bei Datev Lohn und Gehalt, in der Regel „Keine Rückmeldung“.

 

Wie ist nun bei Datev Lohn und Gehalt bzw. bei Elster vorzugehen?

 

Lieber Rücksprache mit Elster bzw. dem Finanzamt halten?

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
236 Mal angesehen

Hallo,


die Mitarbeiter müssen im Zuge eines Systemwechsels grundsätzlich nicht am ELStAM-Verfahren abgemeldet werden. Es bedarf einer Ummeldung, welche Sie gemäß dem Screenshot bereits durchgeführt haben.


Offensichtlich ist noch keine Rückmeldung zu Ihrer Ummeldung in Lohn und Gehalt eingespielt. Eventuell fehlt hier für die entsprechende Beraternummer die Einrichtung eines automatischen Rückmeldeverfahrens.

 

Bitte rufen Sie die Rückmeldedaten über Mandant | Programmverbindungen | Rückmeldedaten | Rückmeldedaten anfordern manuell ab.


Bitte teilen Sie uns mit, ob zu der ELStAM-Ummeldung hiernach Rückmeldungen eingespielt wurden. Wenn ja, welche Hinweise und/oder Fehler werden im Rückmeldeprotokoll angezeigt?


Aktuell sehe ich keinen Grund für eine Rücksprache mit Elster bzw. dem Finanzamt.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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GabaBa
Beginner
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Nachricht 3 von 4
217 Mal angesehen

Herzlichen Dank Herr Aras,

 

im Rückmeldeprotokoll stehen die folgenden Hinweise, die Sie in der Anlage finden.

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
175 Mal angesehen

Hallo,
vielen Dank für die Info über die Hinweismeldungen im Rückmeldeprotokoll.


In den einzelnen Mitarbeitern sehen Sie die rückgemeldeten Ummeldebestätigungen und entsprechenden Steuermerkmale unter Stammdaten | Steuer | Steuerkarte im Bereich Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale über den Button Übersicht Rückmeldungen ELStAM.


Zudem können Sie das Übern.-Prot. Rückm.-Verf. (Übernahmeprotokoll Rückmeldeverfahren) über Mandant | Ausgeben... | Protokolle aufrufen. Dieses Protokoll zeigt die rückgemeldeten Daten, sowie Hinweis- und Fehlermeldungen.

 

Alternativ können Sie dieses Protokoll mit einem Doppelklick über das Sprungziel bei der Hinweismeldung #LN09234 im Rückmeldeprotokoll öffnen.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.05.2024 15:28:21 von Gökhan_Aras
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