Hallo,
wir arbeiten mit Lodas und haben der Mandant seit 1.1.2020 übernommen mit Beraternummerwechsel.
Zwei AN wurden schon zum 31.08.2020 gekündigt.
Nun stellte sich durch Zufall heraus, dass die Abmeldung im August über ESTAM nicht erfolgreich war, da der AN nicht am Elstam angemeldet ist.
Habe mir dann die DÜ-Protokolle angeschaut. Es war die folgende Fehlermeldung : die Anmeldung über Elstam nicht erfolgreich war, da der AN bereits angemeldet ist. D.h., es sollte einen Wechsel des Entgeltabrechnungssystem durchgeführt wurde, und zwar im Januar. Das War aber nicht der Fall.
Da die rückwirkende Systemwechselmeldung leider nicht zulässig ist -nur zum aktuellen Monat möglich - meine Idee War jetzt für ausgeschiedenen AN zuerst eine Anmeldung manuell erstellen :
Beschäftigungsbeginn : 2016 ( das tatsächliche Eintrittsdatum )
Meldebeginn: 1.1.2020
Hauptarbeitgeber
Falls eine Elstam -Anmeldung kommt, weiter eine Abmeldung vornehmen :
Meldebeginn 1.1.2020 oder tatsächlichE Eintrittsdatum? ?
Meldeende 31.08.2020
Für alle andere AN: eine Systemwechsel-Ummeldung durchführen :
Datum des Systems
Wechsel 01.09.2020
Danach die zurückgemeldeten Daten manuell ab 01.01.2020 im Programm erfassen....
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob es korrekt ist?
Vielen Dank im Voraus
Moin,
wenn Sie für Mitarbeiter über LODAS eine ELStAM-Abmeldung zum 31.08.2020 gesendet haben, werden alle An- oder Abmeldungen zu einem vorherigen Datum im Rechenzentrum abgelehnt, auch wenn die erste Abmeldung durch die Finanzverwaltung nicht verarbeitet wurde.
Wie Sie also die ausgeschiedenen Mitarbeiter für das ELStAM-Verfahren abmelden, fällt mir auch im Moment nichts zu ein. Ggf. setzen Sie sich mit dem DATEV-Service in Verbindung. Dieser kann sich die Daten konkret angucken - und vielleicht hat der Service ja noch eine Idee.
Eine Systemwechselmeldung erstellen Sie nicht arbeitnehmerbezogen. Diese gilt immer für den gesamtem Mandanten.
Wenn Sie aufgrund der Systemwechselmeldungen abweichende ELStAM-Daten zu den bisher berücksichtigten Werten erhalten, sollten Sie mit dem Finanzamt und/oder den Mitarbeitern klären, ab wann diese gelten. Dies muss ja nicht zwingend der 01.01.2020 sein.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen lieben Dank