Hallo zusammen!
Ich habe folg. Problem..
Ein Mitarbeiter hört bei einem Mandanten zum 31.08.2021auf.
Wir haben die Rückmeldung bekommen, daß eine Abmeldung nicht möglich ist, da keine Anmeldung bei
ELSTAM vorliegt.
Dann habe ich recherchiert..Er wurde 2013 eingestellt. Hier fehlte die Steuer-ID-Nr.
Später wurde diese erfasst. Aber angemeldet war er nicht.
Jetzt wollte ich den AN über elektr. Lohnsteuerkarte...Mitarbeiter...manuell zum 01.01.2021 anmelden und ihn dann danach zum 31.08.2021 wieder abmelden. Muss ich auf das Übernahmeprotokoll vom FA warten bis ich die Abmeldung dann mache zum 31.08.2021? Oder ist eine Abmeldung nicht notwendig?
Dieser AN soll nämlich zum 1.09.2021 bei einem anderen Mandanten von uns angemeldet werden.
Hier war die Anmeldung über ELSTAM auch erfolgreich (Weil er ja bisher noch nicht angemeldet war...)
Wie kann ich den AN bei dem ersten Mandanten sauber zum 31.08.2021 abmelden?
Danke für jede Hilfe!
Moin,
eine Anmeldung der "alten" Beschäftigung wird gar nicht mehr funktionieren. Durch die bereits erfolgte Anmeldung der neuen Beschäftigung zum 01.09.2021 sind alle Meldezeiträume davor für Anmeldungen "blockiert", d.h. Anmeldungen für einen Zeitpunkt vor dem 01.092021 sind nicht mehr möglich.
Und da Sie keine Anmeldung mehr erstellen können, ist eine Abmeldung auch nicht möglich/notwendig.
Sie sollten sich hier mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und den Sachverhalt schildern. Soweit die ELStAM-Daten bei der neuen Beschäftigung mit den bisher genutzten Werten identisch sind, sollte es vermutlich alles kein Problem sein.
Viele Grüße
Uwe Lutz