Hallo,
folgende Konstellation:
Unser Mandant zahlt für anwesende Arbeitnehmer einen höheren Stundenlohn, wie für ArbN, die nicht anwesend sind. Bei den Personaldaten sind deshalb bei Festbezüge/Stundenlohn - Stundenlohn 1 und 2 eingetragen.
Bei Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen erhält der Arbeitnehmer somit Stundenlohn 2.
Ich muss jetzt eine EEL Bescheinigung für einen ArbN machen.
Der ArbN war vor den 6 Wochen bereits für 3 Tage an einer anderen Krankheit erkrankt. Lodas meldet mir aber jetzt genau den Monat mit den 3 Kranktagen als Grundlage der EEL Meldung. Ich möchte aber den letzten Monat als Grundlage, der nur mit Stundenlohn 1 abgerechnet worden ist. Nach meiner Meinung, darf dem ArbN kein Nachteil bei der Berechnung des EEL entstehen. Es sollte doch der Stundenlohn 1 herangezogen werden, wie der Arbeitnehmer bekommt, wenn er arbeitsfähig geblieben wäre.
Meine Frage, wie kann ich Lodas dazu bekommen, einen vollen Monat mit Stundenlohn1 an die Krankenkasse zu melden?
Gruß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Ausgangsbasis für die Ermittlung des letzten Entgeltabrechnungszeitraumes ist das Arbeitsentgelt aus dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens 4 Wochen umfassenden Entgeltabrechnungszeitraum. Dieser Zeitraum muss zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und auch abgerechnet sein.
In LODAS wird im Rechenzentrum automatisch geprüft, ob der letzte Zeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnet ist.
Eine manuelle Vorgabe ist dann möglich, wenn das Kontrollkästchen Sonderfall rückwirkende Verdiensterhöhung unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten, Registerkarte Arbeitsentgelt aktiviert ist. Geben Sie hier den letzten Entgeltabrechnungszeitraum mit dem dazugehörigen Entgelt vor.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1021951 - Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles in Abschnitt Automatische Ermittlung der letzten Entgeltabrechnungszeiträume und der Brutto – und Netto-Entgelte.