Hallo!
Ein MA ist seit dem 16.04.2019 im Krankengeldbezug. Leider bekomme ich keine EEL-Meldung hin.
Folgende Fehlermeldung wird angezeigt;
KUG stehet für Kurzarbeitergeld? Die Person hat zwar auch KUG erhalten, ich verstehe nur nicht, was man da eintragen soll. Schlicht und einfach Wann im April eine Kurzarbeit angefangen hat?!
Bisher habe ich den Beginn des Krankengeldes, Beginn der AU (05.03.2019) und den letzten bezahlten Tag vor EEL eingetragen (15.04.2019)
Eine andere MA hatte ich angemeldet - ohne Probleme 😕
mfg und ein schönes WE - Torsten
Hallo Torsten,
hinterlegen Sie unter Personaldaten / Beschäftigung / Fehlzeiten, Register Besonderheiten im Bereich "Gewährungszeitraum für Kurzarbeitergeld" im Feld "Beginn" das Datum, an dem der Gewährungszeitraum für die Kurzarbeit beginnt, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Bei Transferkurzarbeit wird das Datum nicht benötigt.
Bei Saison-Kurzarbeit kann sich das Programm den Beginn automatisch ziehen und somit ist keine Eingabe notwendig.
Weitere Informationen können Sie dem Info-Dokument 5303311 "Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS)" entnehmen.
Beste Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG