Hallo,
vielleicht kann jemand helfen.
ein stundenlohnempfänger ist Krank.
Ich trage im Kalender "k" 1650 ein.
Es kommt bei der Probeabrechnung eine Meldung von;
"EAAG: Im Meldemonat 10/2021 werden für den Antrag auf
Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für
U1 (Arbeitsunfähigkeit) auch Lohnarten abgerechnet, die in
den Lohnartenbesonderheiten mit 'Keine Erstattung'
geschlüsselt sind."
Wie soll ich das verstehen?
es wird aber ein DÜ-Protokoll erstellt mit der Erstattung.
Bei Lohnarten für 1650 habe ich bei Erstattungsfähigkeit Art der Erstattung -volle Erstattung Entgeltfortzahlung- gewählt. Etwas anderes nimmt das Programm nicht.
Der Stundenlohn beträgt 20,00€ und wird im AAG mit 31,14 gerechnet, denke der Durchschnit mit SFN. aber der MA hatte nur Frühscchicht in der Krankzeit.
Mach ich etwas falsch?
LG Heli
Ein ähnliches Problem habe ich auch. Der Stundenlohn lt. Programm und Lohnabrechnung stimmt nicht mit dem Stundenlohn lt. Erstattungsantrag U1 überein - seit Abrechnung Oktober 2021.
Offenbar hat sich was mit dem Update geändert. Bei mir wird ein Erstattungsantrag für 09/2021 (1 Tag) einfach in 10/2021 geändert und mit einem geringeren Stundenlohn angesetzt als vorher. Und das, obwohl ich zu diesem Krankheitstag nichts geändert habe. Es wurde lediglich ein weiterer Krankheitszeitraum in 09/2021 angelegt (nicht zusammenhängend mit dem ersten). Dieser wiederum erhält nun einen höheren Stundenlohn im Erstattungsantrag als richtig wäre.
Dokument 1004158 ist komplett geprüft worden. Es passt alles. Woran liegt das anders berechnete Entgelt im Erstattungsantrag?
Hallo,
die von Ihnen angesprochene Meldung "EAAG: Im Meldemonat 10/2021 werden für den Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für U1 (Arbeitsunfähigkeit) auch Lohnarten abgerechnet, die in den Lohnartenbesonderheiten mit 'Keine Erstattung' geschlüsselt sind." ist lediglich eine Hinweismeldung. Es besteht nicht immer Handlungsbedarf.
Die Meldung fordert Sie dazu auf, zu prüfen ob bei den verwendeten Lohnarten die Schlüsselung "Keine Erstattung" korrekt ist. Die Schlüsselung können Sie in den Mandantendaten unter Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der jeweiligen Lohnart unter Lohnartenbesonderheiten einsehen. Wenn Sie bei Stundenlohnempfängern bspw. die Lohnart 1000 Stundenlohn abrechnen, darf diese nur für tatsächlich gearbeitete Stunden abgerechnet und somit nicht erstattet werden.
Bei Ihrer Frage zur Berechnung der Erstattungsfähigkeit in Bezug auf die unterschiedlichen Stundenlohnangaben können wir an dieser Stelle keine genaue Aussage treffen, da hier unterschiedliche Gründe vorliegen können.