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E-bike USt

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letzte Antwort am 06.04.2021 10:05:19 von hansch
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findus
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Guten Morgen!

 

Ein AN bekommt ein Pedelec zus. zum Gehalt ab 03/2021.

 

Den Brutto-Listenpreis haben wir geviertelt.

 

Problem: Die Viertelung des BLP gilt nicht für die USt..

 

Habe dann den vollen Brutto-Listenpreis - 20% genommen und dann X 1%. Darauf dann die USt mit 19%.

 

Die USt-Differenz zur normalen Abrechnung würde ich dann manuell einbuchen.

 

Ist der Vorgang so richtig?

 

Liebe Grüße!

hansch
Fortgeschrittener
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367 Mal angesehen

Buchungsvorschläge finden Sie im Dokument 1008795.

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findus
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
335 Mal angesehen

Hallo!

 

Danke. Habe ich gelesen. Wenn ich die UST-Diff. z.B. bei einem Elektro-Auto buche, gibt es schöne Konten, wo es wunderbar gebucht werden kann. Die Erlöse heben sich auf und im Ergebnis wird die fehlende USt gebucht.

In dem genannten Beispiel wurde u.a. das Konto 1880 mit genutzt.

 

In meinem Beispiel mit dem Pedelec kann ich aber das Konto 1880 nicht nutzen, da GmbH...

Daher weiss ich im Moment nicht, wie ich die USt-Differenz buchen kann bzw. mit welchen Konten.

 

Bin für jeden Rat dankbar...

 

Liebe Grüße!

 

 

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hansch
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
288 Mal angesehen

Das Konto 1880 taucht in dem Dokument nicht auf. Es werden die Konten 8610 (ohne USt) und 8611 (mit USt) verwendet. Dabei kommt es ja für die USt auch darauf an, ob und in welcher Höhe Gehaltsumwandlung vorliegt.

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letzte Antwort am 06.04.2021 10:05:19 von hansch
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