Hallo in die Runde,
wir haben eine Mitarbeiterin mit Bike-Leasing seit 01.11.2019, welche im August 2021 austritt. Von der Bike-Leasing-Firma hat sie bereits ein Ablöseangebot (2.258,86€) bekommen . UVP 3.549€ Pedelec bis 25km/h.
Meine Frage:
Wie berechne ich den geldwerten Vorteil, der zu versteuern/verbeitragen ist? Das Bike befindet sich nicht im Besitz des AG's.
Wir arbeiten mit Lodas und finden leider keinen Hinweis dazu, was in einem solchen Fall zu erfassen ist.
Kann hier jemand bitte helfen?
Liebe Grüße und Dankeschön
Hallo Denise1,
ich habe gerade das gleiche Problem und bin bei Jobrad und Haufe fündig geworden.
Dort wird folgendes festgelegt:
Jobrad:
Übernimmt der Nutzer nach Ende der Leasinglaufzeit das Dienstrad, wird für dieses von Seiten der Finanzbehörden für die steuerliche Beurteilung pauschal ein Restwert von 40 % angenommen. Da JobRad mit einem erwarteten Gebrauchtkaufpreis von derzeit 18 % des tatsächlichen Kaufpreises kalkuliert, stellt die Differenz einen geldwerten Vorteil dar. Der JobRadler muss diesen jedoch nicht versteuern, da JobRad im Rahmen der Möglichkeit zur Pauschalversteuerung nach § 37b Einkommensteuergesetz die Steuerlast trägt. Diese Lösung gilt bundesweit und wurde vom Bundesministerium für Finanzen 2017 bestätigt.
Haufe:
E-Bike-Kauf am Leasingende: Pauschalierung nach § 37b EStG möglich
Weil in vielen Fällen die Übertragung des Fahrrads auf die Mitarbeiter zu geldwerten Vorteilen führen könnte, hat die Verwaltung die Anwendung der Pauschalsteuer von 30 Prozent auf Geschenke und Incentives nach § 37b EStG durch den Zuwendenden zugelassen (BMF, Schreiben v. 17 November 2017, IV C 5 - S 2334/12/10002-04).
Die Pauschalierung kann nur der Zuwendende selbst vornehmen (Arbeitslohn von dritter Seite). Als Bemessungsgrundlage will die Verwaltung den gemeinen Wert ansetzen, weil dem Zuwendenden keine beziehungsweise geringe Aufwendungen entstanden sind. Aus Vereinfachungsgründen erlaubt sie auch hier eine Schätzung mit 40 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung einschließlich Umsatzsteuer. Ein niedrigerer Wert kann nachgewiesen werden. Der Kaufpreis, den der Zuwendungsempfänger gegebenenfalls zahlt, mindert die Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer.
Berechnung geldwerter Vorteil: Beispiel
Listen-Neupreis des Fahrrads | 2.599 Euro |
Geschätzter Endpreis der Verwaltung nach drei Jahren | 1.000 Euro |
Kaufpreis nach Ablauf von drei Jahren (Zehn Prozent Neupreis) | 259 Euro |
Bemessungsgrundlage nach § 37b EStG | 741 Euro |
Pauschalsteuer nach § 37b EStG | 222 Euro |
Vielleicht hilft das weiter!
Vielen Dank für die schnelle Lösung.
Inzwischen haben wir auch noch die Bike-Leasing-Fa kontaktiert und erhielten folgende Auskunft:
Der aus dem Unternehmen ausscheidenden Mitarbeiterin wird ein Kauf- und Ablöseangebot seitens der Bike-Leasing-Fa. unterbreitet.
Nimmt die MA dieses Angebot an, so bekommt diese die Rechnung und Bike-Leasing übernimmt die Nachversteuerung bei evtl. entstandenen geldwerten Vorteil.
Wir als Arbeitgeber bekommen lediglich ein Info-Schreiben nach Ablauf und müssen Lohntechnisch nichts einarbeiten oder berechnen,
außer die bis zum Austritt anfallenden Raten und abgewandelte 1% Regelung (zZ ¼).
Mit freundlichen Grüßen
Denise Schauerhammer
Kann alles sein.
Ich würde mich mal auf den Standpunkt stellen, dass es keinen Geldwertenvorteil bei dem Kauf des Rades gibt.
Ein Wertverlust bei einem hochpreisigen Gebrauchsgegenstand von 1290,14 € oder 36,35 % binnen der ersten 22 Monate halte ich für realistisch.
Wie sehen denn die Abschreibungstabellen für solche Räder aus?
7 Jahre. macht 507 € Abschreibung je Jahr. würde im vorliegendem Fall 929,50 € machen. Geldwerter Vorteil zu versteuern 360,64 €. Differenz zwischen fiktivem Restwert und Kaufsumme. Den dann zu 30 %.
Nur mal ein Gedankenspiel eines Ingenieurs. Wobei ich mir nicht an Maße die krude Logik des deutschen Steuerrechts folgen zu können. 🤗
Edit: Gut das ich keine Löhne mache. 😅