Hallo Communitiy,
ich muss jetzt doch nochmal nachfragen. Das Leasing ist für die Diensträder ist aufgelaufen.
Die Leasinggesellschaft hat die Pauschalversteuerung bei den AN vorgenommen. Unser Mandant hat die Diensträder mit dem Übernahmepreis gekauft. Die AN nutzten die Räder weiter. Die Gehaltsumwandlung war immer die Leasingrate. Das kann ich doch so weiter abrechnen?
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen Dank und Grüße
Hallo,
ja, es ändert sich nichts.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückantwort.
Viele Grüße