Hallo,
irgendwie habe ich ein Brett vorm Kopf.
Sachverhalt:
Arbeitnehmerin will ein E-Bike leasen und übernimmt auch die Leasingrate nun soll ich es im Lohn abrechnen.
-> Meiner Meinung nach müsste der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein und der Arbeitnehmer nur die Rate übernehmen
Der Bikeshop meinte sie könnte auch der Leasingnehmer sein......
Bike für 4.000,00 Euro
1% wären 40 Euro
Leasingrate wären 50 Euro pro Monat
Stimmt es das LODAS mir im Brutto nur 40 Euro abzieht (sozusagen als Gehaltsverzicht) über die Lohnart 881 als Zuzahlung in Höhe der 1% Regelung und die restlichen 10 Euro als Nettoabzug?
Hatte in Firmenwagen Lasche Zuzahlungen
Monatspauschale 50 Euro eingegeben als Höhe der Laufenden Zuzahlung und das Nettoabzugskonto angegeben.
Vielleicht weiß jemand Rat ich habe echt ein Brett vor dem Kopf.
Vielen Dank
Franziska Stau
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Stau,
die Zuzahlung kann immer nur bis zur Höhe der 1% (40,00 €) angerechnet werden, sodass in Ihrem Fall die 1% komplett wegfällt. Der darüber hinausfallende Betrag wird nicht berücksichtigt.
Ich kenne auch nur den Fall, bei denen der AG-Leasingnehmer ist. Hier zahlt dann der AG die Leasingrate.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo,
Ich einfach total verunsichert da ich dieses Dokument inzwischen gefunden habe
in der Datenbank LEXinform/Info-Datenbank online
Hier steht unter Punkt 10 das Ganze kann man umgehen wenn man nicht über Zuzahlungen geht sondern direkt einen Gehaltsverzicht rein nimmt.
Was ist nun richtig?
Und das mit der Leasingrate sehe ich auch so, der AG muss der Leasingnehmer sein
VG
Franziska Stau
Hallo Frau Stau,
hier müssen Sie aufpassen. Gehaltsverzicht heißt, dass der AN auf einen Teil seines bisherigen Gehaltes zugunsten des Fahrrads verzichtet oder statt einer Gehaltserhöhung das Fahrrad bekommt.
Wenn er jedoch das Fahrrad zusätzlich zum Gehalt bekommt ist diese Variante nicht möglich.
Hallo Herr Niggemann,
Ah ok
Also wenn er auf sein Gehalt verzichtet dann kann ich 50 Euro im Brutto abziehen als Gehaltsverzicht
Bekommt er es zusätzlich zum Gehalt und übernimmt die Leasingrate, dann geht es nur bis zur Höhe der 1% Regelung und der Rest wird im Netto abgezogen.
Ja vielen Lieben Dank Herr Niggemann
Wieder was gelernt 🙂
VG
Franziska Stau
Hallo Frau Stau,
richtig zusammengefasst.
Immer wieder gerne.
Gruß